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Quappe Schonzeit

Schonzeit Quappe (Rutte, Trüsche) im Saarland

Quappe (Rutte, Trüsche) ist im Saarland ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Quappe (Rutte, Trüsche) im Saarland nicht.

Quappe (Rutte, Trüsche) in Saarland: ganzjährig geschont
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Quappe (Rutte, Trüsche) (Lota lota), Seitenansicht — Schonzeit im Saarland
Quappe (Rutte, Trüsche) — wissenschaftlich Lota lota
AngabeWert
FischartQuappe (Rutte, Trüsche) (Lota lota)
BundeslandSaarland
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFO SL, § 5 (i. V. m. § 1 Abs. 1)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Gefangene Quappen sind nach § 7 Abs. 1 unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Nach § 11 Abs. 2 darf die Quappe nicht als Köderfisch verwendet werden.

Abweichende Regeln im Saarland

Die oben genannten Werte sind die Regel für Saarland. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Quappe (Rutte, Trüsche) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Zucht von Fischen dienen keine Landesregelung keine Landesregelung

Geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Zucht von Fischen dienen: Das ganzjährige Fangverbot des § 5 gilt dort nicht.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
Fundstelle
§ 5 (i. V. m. § 1 Abs. 1)
Fassung
Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Schonzeiten und Mindestmaße gelten ausdrücklich für alle offenen und geschlossenen Gewässer. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse (§ 2). Reines Fangen und Zurücksetzen ist verboten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6), und es gilt ein Nachtangelverbot. Für Besatzfische aus Zuchtanstalten gilt nach § 3 kein Mindestmaß. Die Saar hat keine gesonderten Regeln — die Landeswerte gelten dort.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Quappe im Saarland?

Quappe (Rutte, Trüsche) ist im Saarland ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFO SL, § 5 (i. V. m. § 1 Abs. 1).

Wie groß muss ein Quappe sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Saarland?

Nein. In Saarland gelten für Quappe (Rutte, Trüsche) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Zucht von Fischen dienen. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Quappe (Rutte, Trüsche) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Quappe im Saarland steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Quappe: der Quappe-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Saarland.

Quappe in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Quappe Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten im Saarland

Alle Schonzeiten und Mindestmaße im Saarland im Überblick