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Schonzeit · Saarland

Schonzeit Regenbogenforelle im Saarland

Für Regenbogenforelle ist im Saarland ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Regenbogenforelle im Saarland nicht festgesetzt.

Regenbogenforelle in Saarland: keine Schonzeit
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Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Schonzeit im Saarland
Regenbogenforelle — wissenschaftlich Oncorhynchus mykiss
AngabeWert
FischartRegenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
BundeslandSaarland
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFO SL, § 1 Abs. 4 (nur Besatzart für geschlossene Gewässer); nicht in § 2 und § 4

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Keine einheimische Art; nur als zulässige Besatzart genannt, ohne Schonzeit und Mindestmaß.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 4 (nur Besatzart für geschlossene Gewässer); nicht in § 2 und § 4
Fassung
Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Schonzeiten und Mindestmaße gelten ausdrücklich für alle offenen und geschlossenen Gewässer. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse (§ 2). Reines Fangen und Zurücksetzen ist verboten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6), und es gilt ein Nachtangelverbot. Für Besatzfische aus Zuchtanstalten gilt nach § 3 kein Mindestmaß. Die Saar hat keine gesonderten Regeln — die Landeswerte gelten dort.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Regenbogenforelle im Saarland?

Das Landesrecht von Saarland sieht für Regenbogenforelle keine Schonzeit vor (LFO SL, § 1 Abs. 4 (nur Besatzart für geschlossene Gewässer); nicht in § 2 und § 4). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Regenbogenforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Regenbogenforelle in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Regenbogenforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Regenbogenforelle im Saarland steht auf einer eigenen Seite.

Regenbogenforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Regenbogenforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße im Saarland im Überblick