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Seeforelle Schonzeit

Schonzeit Seeforelle im Saarland

Seeforelle wird in der Fischereiverordnung von Saarland nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Seeforelle im Saarland nicht.

Seeforelle in Saarland: keine Landesregelung
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Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht — Schonzeit im Saarland
Seeforelle — wissenschaftlich Salmo trutta lacustris
AngabeWert
FischartSeeforelle (Salmo trutta lacustris)
BundeslandSaarland
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Abgrenzung beachten: Bachforelle (Schonzeit 01.10.–31.03., 25 cm) und Meerforelle (ganzjährig geschützt) sind geregelt, die Seeforelle als eigene Form ist es nicht. Im Saarland praktisch ohne natürliches Vorkommen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1 (nur Artenliste)
Fassung
Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Schonzeiten und Mindestmaße gelten ausdrücklich für alle offenen und geschlossenen Gewässer. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse (§ 2). Reines Fangen und Zurücksetzen ist verboten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6), und es gilt ein Nachtangelverbot. Für Besatzfische aus Zuchtanstalten gilt nach § 3 kein Mindestmaß. Die Saar hat keine gesonderten Regeln — die Landeswerte gelten dort.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle im Saarland?

Das Landesrecht von Saarland sieht für Seeforelle keine Schonzeit vor (LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Seeforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Seeforelle in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seeforelle im Saarland steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Seeforelle: der Seeforelle-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Saarland.

Seeforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten im Saarland

Alle Schonzeiten und Mindestmaße im Saarland im Überblick