Schonzeit Seesaibling im Saarland
Seesaibling wird in der Fischereiverordnung von Saarland nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Seesaibling im Saarland nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seesaibling (Salvelinus alpinus) |
| Bundesland | Saarland |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Art kommt in der LFO SL nicht vor. Für den Besatz gilt § 6 Abs. 2 Nr. 3 (standortgerechte Arten) sowie die Anzeigepflicht nach § 1 Abs. 2.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
- Fundstelle
- LFO SL — Art nicht aufgeführt
- Fassung
- Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Schonzeiten und Mindestmaße gelten ausdrücklich für alle offenen und geschlossenen Gewässer. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse (§ 2). Reines Fangen und Zurücksetzen ist verboten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6), und es gilt ein Nachtangelverbot. Für Besatzfische aus Zuchtanstalten gilt nach § 3 kein Mindestmaß. Die Saar hat keine gesonderten Regeln — die Landeswerte gelten dort.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Saarland?
Das Landesrecht von Saarland sieht für Seesaibling keine Schonzeit vor (LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Seesaibling in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seesaibling im Saarland steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Seesaibling: der Seesaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Saarland.
Seesaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Seesaibling Schonzeit Baden-Württemberg
- Seesaibling Schonzeit Bayern
- Seesaibling Schonzeit Berlin
- Seesaibling Schonzeit Brandenburg
- Seesaibling Schonzeit Bremen
- Seesaibling Schonzeit Hamburg
- Seesaibling Schonzeit Hessen
- Seesaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Seesaibling Schonzeit Niedersachsen
- Seesaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Seesaibling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Seesaibling Schonzeit Sachsen
- Seesaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Seesaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Seesaibling Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten im Saarland
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- Zander Schonzeit Saarland
- Barsch Schonzeit Saarland
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