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Seesaibling Schonzeit

Schonzeit Seesaibling in Brandenburg

Seesaibling wird in der Fischereiverordnung von Brandenburg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Seesaibling in Brandenburg nicht.

Seesaibling in Brandenburg: keine Landesregelung
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Seesaibling (Salvelinus alpinus), Seitenansicht — Schonzeit in Brandenburg
Seesaibling — wissenschaftlich Salvelinus alpinus
AngabeWert
FischartSeesaibling (Salvelinus alpinus)
BundeslandBrandenburg
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Seesaibling (Salvelinus alpinus) kommt in der Anlage zu § 2 Abs. 1 nicht vor; damit gilt in Brandenburg landesrechtlich weder Schonzeit noch Mindestmaß. „Saiblinge“ werden lediglich in § 11 Abs. 2 erwähnt: Sie dürfen mit der Handangel gefangen nicht gehältert werden. Vereins-/Pächterregeln und Hegepläne (§ 1 Abs. 2 Nr. 10 erlaubt strengere Vorgaben) können abweichen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling in Brandenburg?

Das Landesrecht von Brandenburg sieht für Seesaibling keine Schonzeit vor (BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Seesaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seesaibling in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Seesaibling: der Seesaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Brandenburg.

Seesaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg im Überblick