Schonzeit Zährte (Rußnase) in Brandenburg
Zährte (Rußnase) ist in Brandenburg ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Brandenburg nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zährte (Rußnase) (Vimba vimba) |
| Bundesland | Brandenburg |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Zährte (Vimba vimba)“ |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Ganzjährig geschont, Mindestmaß „-“. Entnahme ausgeschlossen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Zährte (Vimba vimba)“
- Fassung
- Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Brandenburg?
Zährte (Rußnase) ist in Brandenburg ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Zährte (Vimba vimba)“.
Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Brandenburg.
Zährte in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zährte Schonzeit Baden-Württemberg
- Zährte Schonzeit Bayern
- Zährte Schonzeit Berlin
- Zährte Schonzeit Bremen
- Zährte Schonzeit Hamburg
- Zährte Schonzeit Hessen
- Zährte Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zährte Schonzeit Niedersachsen
- Zährte Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zährte Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zährte Schonzeit Saarland
- Zährte Schonzeit Sachsen
- Zährte Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zährte Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zährte Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Brandenburg
- Hecht Schonzeit Brandenburg
- Zander Schonzeit Brandenburg
- Barsch Schonzeit Brandenburg
- Bachforelle Schonzeit Brandenburg
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- Karpfen Schonzeit Brandenburg
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