Schonzeit Zährte (Rußnase) in Sachsen
Zährte (Rußnase) ist in Sachsen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Sachsen nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zährte (Rußnase) (Vimba vimba) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 43 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Ganzjährig geschont, daher ist in der Spalte Mindestmaß ein Gedankenstrich eingetragen. Gefangene Tiere sind unverzüglich zurückzusetzen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 43
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Sachsen?
Zährte (Rußnase) ist in Sachsen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 43.
Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen.
Zährte in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zährte Schonzeit Baden-Württemberg
- Zährte Schonzeit Bayern
- Zährte Schonzeit Berlin
- Zährte Schonzeit Brandenburg
- Zährte Schonzeit Bremen
- Zährte Schonzeit Hamburg
- Zährte Schonzeit Hessen
- Zährte Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zährte Schonzeit Niedersachsen
- Zährte Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zährte Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zährte Schonzeit Saarland
- Zährte Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zährte Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zährte Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Sachsen
- Hecht Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Bachforelle Schonzeit Sachsen
- Regenbogenforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
- Aal Schonzeit Sachsen
- Karpfen Schonzeit Sachsen
- Wels Schonzeit Sachsen
- Schleie Schonzeit Sachsen
- Rotauge Schonzeit Sachsen
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