Schonzeit Zährte (Rußnase) in Hamburg
Zährte (Rußnase) ist in Hamburg ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Hamburg nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zährte (Rußnase) (Vimba vimba) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, § 6 Abs. 1 Nr. 20 — „Zährte (Vimba vimba)“ |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Ganzjährig geschützt: Nach § 6 Abs. 1 darf die Zährte nicht gezielt befischt und nicht getötet werden. Nach § 6 Abs. 2 sind gefangene Tiere unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt wieder einzusetzen, sofern sie nicht so schwer verletzt sind, dass ein Weiterleben nur mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden möglich wäre. Ein Mindest- oder Höchstmaß gibt es nicht, weil jede Entnahme ausgeschlossen ist. Verstöße sind nach § 13 bußgeldbewehrt.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- § 6 Abs. 1 Nr. 20 — „Zährte (Vimba vimba)“
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Hamburg?
Zährte (Rußnase) ist in Hamburg ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 6 Abs. 1 Nr. 20 — „Zährte (Vimba vimba)“.
Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hamburg.
Zährte in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zährte Schonzeit Baden-Württemberg
- Zährte Schonzeit Bayern
- Zährte Schonzeit Berlin
- Zährte Schonzeit Brandenburg
- Zährte Schonzeit Bremen
- Zährte Schonzeit Hessen
- Zährte Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zährte Schonzeit Niedersachsen
- Zährte Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zährte Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zährte Schonzeit Saarland
- Zährte Schonzeit Sachsen
- Zährte Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zährte Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zährte Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Hamburg
- Hecht Schonzeit Hamburg
- Zander Schonzeit Hamburg
- Barsch Schonzeit Hamburg
- Bachforelle Schonzeit Hamburg
- Regenbogenforelle Schonzeit Hamburg
- Meerforelle Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Hamburg
- Karpfen Schonzeit Hamburg
- Wels Schonzeit Hamburg
- Schleie Schonzeit Hamburg
- Rotauge Schonzeit Hamburg
- Brasse Schonzeit Hamburg
- Döbel Schonzeit Hamburg
- Äsche Schonzeit Hamburg
- Rapfen Schonzeit Hamburg
- Barbe Schonzeit Hamburg
- Lachs Schonzeit Hamburg
- Renke Schonzeit Hamburg
- Seeforelle Schonzeit Hamburg
- Seesaibling Schonzeit Hamburg
- Bachsaibling Schonzeit Hamburg
- Quappe Schonzeit Hamburg
- Nase Schonzeit Hamburg
- Aland Schonzeit Hamburg
- Rotfeder Schonzeit Hamburg
- Hasel Schonzeit Hamburg
- Karausche Schonzeit Hamburg
- Gründling Schonzeit Hamburg
- Stint Schonzeit Hamburg