Schonzeit · Hamburg
Schonzeit Meerforelle in Hamburg
Die Schonzeit für Meerforelle in Hamburg läuft vom 15.10. bis zum 15.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Beim Maß gilt ein Entnahmefenster von 40 bis 65 Zentimetern: Zu kleine und zu große Exemplare sind gleichermaßen zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Meerforelle (Salmo trutta trutta) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | 15.10.–15.02. |
| Entnahmefenster | 40–65 cm |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Entnahmefenster 40–65 cm, Tageshöchstfangmenge 2. Schonzeit gemeinsam mit der Bachforelle; gilt nicht in gewerblichen Fischzuchtbetrieben.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Hamburg?
Vom 15.10. bis zum 15.02. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Welches Entnahmefenster gilt für Meerforelle in Hamburg?
Entnommen werden dürfen Exemplare zwischen 40 und 65 Zentimetern. Fische unterhalb und oberhalb dieses Fensters sind zurückzusetzen — große Laichtiere werden damit bewusst geschont.
Was passiert, wenn ich Meerforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
Meerforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Meerforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Meerforelle Schonzeit Bayern
- Meerforelle Schonzeit Berlin
- Meerforelle Schonzeit Brandenburg
- Meerforelle Schonzeit Bremen
- Meerforelle Schonzeit Hessen
- Meerforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Meerforelle Schonzeit Niedersachsen
- Meerforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Meerforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Meerforelle Schonzeit Saarland
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Meerforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Meerforelle Schonzeit Thüringen
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