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Schonzeit · Schleswig-Holstein

Schonzeit Meerforelle in Schleswig-Holstein

Die Schonzeit für Meerforelle in Schleswig-Holstein läuft vom 01.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Meerforelle in Schleswig-Holstein: 01.10.–28.02.
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Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Meerforelle — wissenschaftlich Salmo trutta trutta
AngabeWert
FischartMeerforelle (Salmo trutta trutta)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeit01.10.–28.02.
Mindestmaß40 cm
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; § 5 i. V. m. Anlage 3 BiFVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Mindestmaß 40 cm gilt einheitlich in Binnen- und Küstengewässern, die Schonzeiten unterscheiden sich erheblich. Zusätzlich sperrt die Winterschonzeit nach § 5 BiFVO vom 1. Oktober bis 31. Dezember 44 namentlich gelistete Fließgewässer komplett.

Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein

Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Meerforelle etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Küstengewässer 01.10.–31.12. 40 cm

Küstengewässer: Nach Anlage 1 Nr. 4 KüFVO, ausdrücklich nur für Fische im Laichkleid — blanke Silberfische dürfen an der Küste auch im Herbst entnommen werden. Zusätzlich gilt vom 1. Oktober bis 31. Dezember in den Mündungsschonbezirken nach § 7 KüFVO ein vollständiges Fischfangverbot.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; § 5 i. V. m. Anlage 3 BiFVO
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Schleswig-Holstein?

Vom 01.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; § 5 i. V. m. Anlage 3 BiFVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?

Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Meerforelle abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

Meerforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Schleswig-Holstein

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick