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Schonzeit · Schleswig-Holstein

Schonzeit Flussbarsch in Schleswig-Holstein

Für Flussbarsch ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Flussbarsch in Schleswig-Holstein nicht festgesetzt.

Flussbarsch in Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
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Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Flussbarsch — wissenschaftlich Perca fluviatilis
AngabeWert
FischartFlussbarsch (Perca fluviatilis)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Flussbarsch ist in Anlage 1 ausdrücklich aufgeführt, jedoch mit einem Strich bei Mindestmaß UND Schonzeit — es besteht also bewusst keine Beschränkung.

Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein

Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Flussbarsch etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Küstengewässer keine Landesregelung keine Landesregelung

Küstengewässer: In Anlage 1 KüFVO nicht gelistet.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?

Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Flussbarsch abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

Barsch in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick