Schonzeit · Schleswig-Holstein
Schonzeit Rapfen (Schied) in Schleswig-Holstein
Für Rapfen (Schied) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius) |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 50 cm |
| Fundstelle | BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Als „Aspius aspius“ geführt, Mindestmaß 50 cm, ganzjährig befischbar. In den Fließgewässern der Anlage 3 zusätzlich Winterschonzeit § 5.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
- Fassung
- BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Rapfen in Schleswig-Holstein?
Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Rapfen (Schied) keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Rapfen (Schied) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rapfen (Schied) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rapfen in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.
Rapfen in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rapfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Rapfen Schonzeit Baden-Württemberg
- Rapfen Schonzeit Bayern
- Rapfen Schonzeit Berlin
- Rapfen Schonzeit Brandenburg
- Rapfen Schonzeit Bremen
- Rapfen Schonzeit Hamburg
- Rapfen Schonzeit Hessen
- Rapfen Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Rapfen Schonzeit Niedersachsen
- Rapfen Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Rapfen Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Rapfen Schonzeit Saarland
- Rapfen Schonzeit Sachsen
- Rapfen Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Rapfen Schonzeit Thüringen
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