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Aland Schonzeit

Schonzeit Aland (Nerfling) in Schleswig-Holstein

Für Aland (Nerfling) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Aland (Nerfling) in Schleswig-Holstein nicht festgesetzt.

Aland (Nerfling) in Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
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Aland (Nerfling) (Leuciscus idus), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Aland (Nerfling) — wissenschaftlich Leuciscus idus
AngabeWert
FischartAland (Nerfling) (Leuciscus idus)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Aland (Leuciscus idus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Aland (Nerfling) ist in Anlage 1 ausdrücklich als heimische Art gelistet, jedoch mit „-“ in beiden Spalten: kein gesetzliches Mindestmaß, keine gesetzliche Schonzeit. In der KüFVO SH kommt der Aland nicht vor, an der Küste gilt für ihn also ebenfalls keine landesrechtliche Beschränkung. Zu beachten bleibt die Winterschonzeit nach § 5 BiFVO in den Gewässern der Anlage 3 (1. Oktober bis 31. Dezember, dort jeder Fischfang verboten).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Aland (Leuciscus idus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aland in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Aland (Nerfling) keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Aland (Leuciscus idus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Aland sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Aland (Nerfling) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aland (Nerfling) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aland in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Aland: der Aland-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Schleswig-Holstein.

Angelgewässer in Schleswig-Holstein mit Aland: UkleiseeLanker SeeDobersdorfer SeeWarderseealle auf der Karte.

Aland in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aland Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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