Zum Inhalt springen

Schonzeit · Schleswig-Holstein

Schonzeit Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein

Regenbogenforelle wird in der Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein nicht.

Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein: keine Landesregelung
Der Tagesstatus wird beim Laden der Seite berechnet.
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Regenbogenforelle — wissenschaftlich Oncorhynchus mykiss
AngabeWert
FischartRegenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Anlage 1 BiFVO listet nur heimische, nicht gebietsfremde Arten; die Regenbogenforelle erscheint dort gar nicht — im Unterschied zum Flussbarsch, der gelistet ist, aber ohne Werte. Besatz ist praktisch auf geschlossene Gewässer und Angelteiche beschränkt, deren Gewässerordnungen eigene Maße setzen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Regenbogenforelle keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Regenbogenforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Regenbogenforelle in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Regenbogenforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Regenbogenforelle in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

Regenbogenforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Regenbogenforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Schleswig-Holstein

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick