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Schonzeit · Schleswig-Holstein

Schonzeit Döbel (Aitel) in Schleswig-Holstein

Für Döbel (Aitel) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Döbel (Aitel) in Schleswig-Holstein nicht festgesetzt.

Döbel (Aitel) in Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
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Döbel (Aitel) (Squalius cephalus), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Döbel (Aitel) — wissenschaftlich Squalius cephalus
AngabeWert
FischartDöbel (Aitel) (Squalius cephalus)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

In Anlage 1 mit Strich bei Maß und Schonzeit.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Döbel in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Döbel (Aitel) keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Döbel sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Döbel (Aitel) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Döbel (Aitel) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Döbel in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

Döbel in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Döbel Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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