Zum Inhalt springen

Schonzeit · Schleswig-Holstein

Schonzeit Wels (Waller) in Schleswig-Holstein

Für Wels (Waller) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Wels (Waller) in Schleswig-Holstein nicht festgesetzt.

Wels (Waller) in Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
Der Tagesstatus wird beim Laden der Seite berechnet.
Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Wels (Waller) — wissenschaftlich Silurus glanis
AngabeWert
FischartWels (Waller) (Silurus glanis)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Ungewöhnliche Konstellation: Im Binnenland ist der Wels zwar gelistet, aber Mindestmaß und Schonzeit stehen auf einem Strich. In den Küstengewässern gilt dagegen ein Mindestmaß — das Küstenrecht ist hier strenger.

Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein

Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Wels (Waller) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Küstengewässer keine Schonzeit 70 cm

Küstengewässer: Nach Anlage 1 Nr. 23 KüFVO.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Wels in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Wels (Waller) keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Wels sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?

Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Wels (Waller) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Wels (Waller) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Wels in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

Wels in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Wels Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Schleswig-Holstein

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick