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Schonzeit · Baden-Württemberg

Schonzeit Wels (Waller) in Baden-Württemberg

Wels (Waller) wird in der Fischereiverordnung von Baden-Württemberg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Wels (Waller) in Baden-Württemberg nicht.

Wels (Waller) in Baden-Württemberg: keine Landesregelung
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Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Schonzeit in Baden-Württemberg
Wels (Waller) — wissenschaftlich Silurus glanis
AngabeWert
FischartWels (Waller) (Silurus glanis)
BundeslandBaden-Württemberg
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFischVO BW, § 1 LFischVO — in der Artenliste nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Beachten: § 2 LFischVO regelt eine Anlandepflicht für Fische nicht einheimischer Arten ohne Schonmaß und Schonzeit. Ob der Wels im konkreten Gewässersystem als einheimisch gilt, ist gewässerbezogen zu klären.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 LFischVO — in der Artenliste nicht aufgeführt
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Wels in Baden-Württemberg?

Das Landesrecht von Baden-Württemberg sieht für Wels (Waller) keine Schonzeit vor (LFischVO BW, § 1 LFischVO — in der Artenliste nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Wels sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Wels (Waller) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Wels (Waller) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Wels in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.

Wels in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Wels Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg im Überblick