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Schonzeit · Baden-Württemberg

Schonzeit Äsche in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Äsche in Baden-Württemberg läuft vom 01.02. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Äsche in Baden-Württemberg: 01.02.–30.04.
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Äsche (Thymallus thymallus), Seitenansicht — Schonzeit in Baden-Württemberg
Äsche — wissenschaftlich Thymallus thymallus
AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
BundeslandBaden-Württemberg
Schonzeit01.02.–30.04.
Mindestmaß30 cm
FundstelleLFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO BW

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln in Baden-Württemberg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Äsche etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Bodensee-Obersee 01.02.–30.04. 35 cm

Bodensee-Obersee: Nach § 16 BodFischVO gleiche Schonzeit, aber Mindestmaß 35 cm. Schonzeit beginnt und endet jeweils um 12 Uhr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1 LFischVO BW
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche in Baden-Württemberg?

Vom 01.02. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO BW. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Äsche sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?

Nein. In Baden-Württemberg gelten für Äsche abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Bodensee-Obersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Äsche in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.

Äsche in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Baden-Württemberg

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg im Überblick