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Schonzeit · Rheinland-Pfalz

Schonzeit Äsche in Rheinland-Pfalz

Die Schonzeit für Äsche in Rheinland-Pfalz läuft vom 15.02. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Äsche in Rheinland-Pfalz: 15.02.–30.04.
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Äsche (Thymallus thymallus), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Äsche — wissenschaftlich Thymallus thymallus
AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeit15.02.–30.04.
Mindestmaß30 cm
FundstelleLFischVO RLP, § 17 und § 20 Abs. 1 Nr. 2 FischGDV RP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln in Rheinland-Pfalz

Die oben genannten Werte sind die Regel für Rheinland-Pfalz. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Äsche etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our 01.01.–31.05. 35 cm

Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our: Abweichend längere Schonzeit und größeres Maß; zusätzlich max. 3 Salmoniden pro Tag.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 17 und § 20 Abs. 1 Nr. 2 FischGDV RP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche in Rheinland-Pfalz?

Vom 15.02. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 17 und § 20 Abs. 1 Nr. 2 FischGDV RP. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Äsche sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Rheinland-Pfalz?

Nein. In Rheinland-Pfalz gelten für Äsche abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Äsche in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

Äsche in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Rheinland-Pfalz

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz im Überblick