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Karausche Schonzeit

Schonzeit Karausche in Rheinland-Pfalz

Karausche ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Karausche in Rheinland-Pfalz nicht festgesetzt.

Karausche in Rheinland-Pfalz: ganzjährig geschont
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Karausche (Carassius carassius), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Karausche — wissenschaftlich Carassius carassius
AngabeWert
FischartKarausche (Carassius carassius)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

§ 20 Abs. 2 LFischVO RLP: 'Karausche (Carassius carassius [L.])' — ganzjähriges Fangverbot, daher kein Mindestmaß. Gefangene Tiere nach § 23 Abs. 1 unverzüglich schonend zurücksetzen. ABGRENZUNG zum Giebel (Carassius gibelio), der NICHT geschützt ist.

Abweichende Regeln in Rheinland-Pfalz

Die oben genannten Werte sind die Regel für Rheinland-Pfalz. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Karausche etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our ganzjährig geschont kein Mindestmaß

Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our: Dort ebenfalls 'Karausche (Carassius carassius L.)' mit ganzjähriger Artenschonzeit — inhaltsgleich.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 20 Abs. 2 LFischVO RLP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Karausche in Rheinland-Pfalz?

Karausche ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP.

Wie groß muss ein Karausche sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Rheinland-Pfalz?

Nein. In Rheinland-Pfalz gelten für Karausche abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Karausche gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Karausche in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Karausche: der Karausche-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Rheinland-Pfalz.

Angelgewässer in Rheinland-Pfalz mit Karausche: Roxheimer Altrheinalle auf der Karte.

Karausche in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Karausche Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Rheinland-Pfalz

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz im Überblick