Schonzeit Bachsaibling in Rheinland-Pfalz
Bachsaibling wird in der Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Bachsaibling in Rheinland-Pfalz nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | LFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis Mitchill) erscheint in der LFischVO RLP ausschließlich in § 33 Abs. 1 (Aussetzen von Fischen): Besatz mit gesunden Fischen der nicht heimischen Arten Regenbogenforelle und Bachsaibling in geschlossene Gewässer ohne dauernde Verbindung zu einem natürlichen Gewässer bedarf keiner fischereilichen Zustimmung. Ein Mindestmaß (§ 17) oder eine Artenschonzeit (§ 20) besteht nicht. In den Grenzgewässern nicht genannt. Es gelten die gewässerbezogenen Schonzeiten (§§ 18, 19) und in den Grenzgewässern § 5 Nr. 1 GrenzGewFischV RP (max. drei Salmoniden je Tag).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
- Fundstelle
- § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)
- Fassung
- Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Rheinland-Pfalz?
Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz sieht für Bachsaibling keine Schonzeit vor (LFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Rheinland-Pfalz.
Angelgewässer in Rheinland-Pfalz mit Bachsaibling: Eiswoog — alle auf der Karte.
Bachsaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Bachsaibling Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachsaibling Schonzeit Bayern
- Bachsaibling Schonzeit Berlin
- Bachsaibling Schonzeit Brandenburg
- Bachsaibling Schonzeit Bremen
- Bachsaibling Schonzeit Hamburg
- Bachsaibling Schonzeit Hessen
- Bachsaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Bachsaibling Schonzeit Niedersachsen
- Bachsaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Bachsaibling Schonzeit Saarland
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Bachsaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Bachsaibling Schonzeit Thüringen
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