Schonzeit · Rheinland-Pfalz
Schonzeit Barbe in Rheinland-Pfalz
Die Schonzeit für Barbe in Rheinland-Pfalz läuft vom 01.05. bis zum 15.06. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Barbe (Barbus barbus) |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Schonzeit | 01.05.–15.06. |
| Mindestmaß | 35 cm |
| Fundstelle | LFischVO RLP, § 17 und § 20 Abs. 1 Nr. 5 FischGDV RP |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Abweichende Regeln in Rheinland-Pfalz
Die oben genannten Werte sind die Regel für Rheinland-Pfalz. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Barbe etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our | 01.03.–14.06. | 35 cm |
Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our: Abweichende Schonzeit, gleiches Maß.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
- Fundstelle
- § 17 und § 20 Abs. 1 Nr. 5 FischGDV RP
- Fassung
- Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Barbe in Rheinland-Pfalz?
Vom 01.05. bis zum 15.06. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 17 und § 20 Abs. 1 Nr. 5 FischGDV RP. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Barbe sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Rheinland-Pfalz?
Nein. In Rheinland-Pfalz gelten für Barbe abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Barbe gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barbe in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.
Barbe in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barbe Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Barbe Schonzeit Baden-Württemberg
- Barbe Schonzeit Bayern
- Barbe Schonzeit Berlin
- Barbe Schonzeit Brandenburg
- Barbe Schonzeit Bremen
- Barbe Schonzeit Hamburg
- Barbe Schonzeit Hessen
- Barbe Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Barbe Schonzeit Niedersachsen
- Barbe Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Barbe Schonzeit Saarland
- Barbe Schonzeit Sachsen
- Barbe Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Barbe Schonzeit Schleswig-Holstein
- Barbe Schonzeit Thüringen
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