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Nase Schonzeit

Schonzeit Nase in Rheinland-Pfalz

Die Schonzeit für Nase in Rheinland-Pfalz läuft vom 15.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Nase in Rheinland-Pfalz: 15.03.–30.04.
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Nase (Chondrostoma nasus), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Nase — wissenschaftlich Chondrostoma nasus
AngabeWert
FischartNase (Chondrostoma nasus)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeit15.03.–30.04.
Mindestmaß30 cm
FundstelleLFischVO RLP, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 6 LFischVO RLP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

§ 17 LFischVO RLP: Nase (Chondrostoma nasus L.) 30 cm. § 20 Abs. 1 Nr. 6: Schonzeit 15. März bis 30. April in allen Gewässern außer Rhein, Mosel und Lahn.

Abweichende Regeln in Rheinland-Pfalz

Die oben genannten Werte sind die Regel für Rheinland-Pfalz. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Nase etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Rhein, Mosel und Lahn keine Schonzeit 30 cm
Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our 01.03.–14.06. 30 cm

Rhein, Mosel und Lahn: Die Artenschonzeit der Nase gilt ausdrücklich 'in allen Gewässern außer Rhein, Mosel und Lahn'. In diesen drei Gewässern greift daher nur das Mindestmaß von 30 cm sowie die gewässerbezogene Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15.04.–31.05.).

Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our: Artenschonzeit 01.03.–14.06. (einschließlich). In der Our zusätzlich allgemeine jährliche Schonzeit 01.01.–31.03. nach § 7 Abs. 1 Nr. 2.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 17, § 20 Abs. 1 Nr. 6 LFischVO RLP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Nase in Rheinland-Pfalz?

Vom 15.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 6 LFischVO RLP. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Nase sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Rheinland-Pfalz?

Nein. In Rheinland-Pfalz gelten für Nase abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Rhein, Mosel und Lahn, Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Nase in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Nase: der Nase-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Rheinland-Pfalz.

Nase in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Rheinland-Pfalz

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz im Überblick