Schonzeit Nase in Hessen
Die Schonzeit für Nase in Hessen läuft vom 15.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Beim Maß gilt ein Entnahmefenster von 25 bis 40 Zentimetern: Zu kleine und zu große Exemplare sind gleichermaßen zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Nase (Chondrostoma nasus) |
| Bundesland | Hessen |
| Schonzeit | 15.03.–30.04. |
| Entnahmefenster | 25–40 cm |
| Fundstelle | HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
'Nase — Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758)', Schonzeit '15.3.-30.4.', Entnahmefenster 25–40 cm.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 HFischV
- Fassung
- Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hessen arbeitet seit 2023 mit ENTNAHMEFENSTERN: neun Arten haben ein Mindest- UND ein Höchstmaß — auch große Fische oberhalb des Fensters sind zu schonen. Nach § 2 Abs. 4 dürfen Fischereiberechtigte Schonzeiten und Entnahmemaße nicht verkürzen, wohl aber verlängern. § 14 Abs. 6 verbietet reines Catch-and-Release als Ordnungswidrigkeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Nase in Hessen?
Vom 15.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Welches Entnahmefenster gilt für Nase in Hessen?
Entnommen werden dürfen Exemplare zwischen 25 und 40 Zentimetern. Fische unterhalb und oberhalb dieses Fensters sind zurückzusetzen — große Laichtiere werden damit bewusst geschont.
Was passiert, wenn ich Nase in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Nase in Hessen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Nase: der Nase-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hessen.
Nase in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Nase Schonzeit Baden-Württemberg
- Nase Schonzeit Bayern
- Nase Schonzeit Berlin
- Nase Schonzeit Brandenburg
- Nase Schonzeit Bremen
- Nase Schonzeit Hamburg
- Nase Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Nase Schonzeit Niedersachsen
- Nase Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Nase Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Nase Schonzeit Saarland
- Nase Schonzeit Sachsen
- Nase Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Nase Schonzeit Schleswig-Holstein
- Nase Schonzeit Thüringen
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