Schonzeit · Hessen
Schonzeit Europäischer Aal in Hessen
Die Schonzeit für Europäischer Aal in Hessen läuft vom 15.09. bis zum 01.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Beim Maß gilt ein Entnahmefenster von 50 bis 70 Zentimetern: Zu kleine und zu große Exemplare sind gleichermaßen zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Europäischer Aal (Anguilla anguilla) |
| Bundesland | Hessen |
| Schonzeit | 15.09.–01.03. |
| Entnahmefenster | 50–70 cm |
| Fundstelle | HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV; ergänzend §§ 3–6 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Entnahmefenster 50–70 cm; Aale über 70 cm — überwiegend abwandernde Blankaale — sind zurückzusetzen. Die lange Schonzeit wurde mit der Verordnung von 2023 neu eingeführt.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 HFischV; ergänzend §§ 3–6
- Fassung
- Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hessen arbeitet seit 2023 mit ENTNAHMEFENSTERN: neun Arten haben ein Mindest- UND ein Höchstmaß — auch große Fische oberhalb des Fensters sind zu schonen. Nach § 2 Abs. 4 dürfen Fischereiberechtigte Schonzeiten und Entnahmemaße nicht verkürzen, wohl aber verlängern. § 14 Abs. 6 verbietet reines Catch-and-Release als Ordnungswidrigkeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aal in Hessen?
Vom 15.09. bis zum 01.03. Rechtsgrundlage ist HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV; ergänzend §§ 3–6. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Welches Entnahmefenster gilt für Europäischer Aal in Hessen?
Entnommen werden dürfen Exemplare zwischen 50 und 70 Zentimetern. Fische unterhalb und oberhalb dieses Fensters sind zurückzusetzen — große Laichtiere werden damit bewusst geschont.
Was passiert, wenn ich Europäischer Aal in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Hessen steht auf einer eigenen Seite.
Aal in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aal Schonzeit Baden-Württemberg
- Aal Schonzeit Bayern
- Aal Schonzeit Berlin
- Aal Schonzeit Brandenburg
- Aal Schonzeit Bremen
- Aal Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aal Schonzeit Niedersachsen
- Aal Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aal Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Aal Schonzeit Saarland
- Aal Schonzeit Sachsen
- Aal Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Aal Schonzeit Schleswig-Holstein
- Aal Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Hessen
- Hecht Schonzeit Hessen
- Zander Schonzeit Hessen
- Barsch Schonzeit Hessen
- Bachforelle Schonzeit Hessen
- Regenbogenforelle Schonzeit Hessen
- Meerforelle Schonzeit Hessen
- Karpfen Schonzeit Hessen
- Wels Schonzeit Hessen
- Schleie Schonzeit Hessen
- Rotauge Schonzeit Hessen
- Brasse Schonzeit Hessen
- Döbel Schonzeit Hessen
- Äsche Schonzeit Hessen
- Rapfen Schonzeit Hessen
- Barbe Schonzeit Hessen
- Lachs Schonzeit Hessen