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Schonzeit · Baden-Württemberg

Schonzeit Europäischer Aal in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Europäischer Aal in Baden-Württemberg läuft vom 15.09. bis zum 01.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Europäischer Aal in Baden-Württemberg: 15.09.–01.03.
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Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Schonzeit in Baden-Württemberg
Europäischer Aal — wissenschaftlich Anguilla anguilla
AngabeWert
FischartEuropäischer Aal (Anguilla anguilla)
BundeslandBaden-Württemberg
Schonzeit15.09.–01.03.
Mindestmaß50 cm
FundstelleLFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO; ergänzend §§ 20, 20a–20c

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Tabellenzeile trägt den amtlichen Zusatz „gilt nur im Rhein und seinem Gewässersystem“ (dazu u. a. Neckar und Hochrhein). Für das Donausystem enthält § 1 keine Aal-Regelung. Nach § 20c sind weitere Beschränkungen per Allgemeinverfügung möglich.

Abweichende Regeln in Baden-Württemberg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Europäischer Aal etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Donausystem keine Landesregelung keine Landesregelung
Bodensee-Obersee keine Schonzeit 50 cm

Donausystem: Keine Aal-Regelung in § 1 LFischVO.

Bodensee-Obersee: Nach § 16 BodFischVO.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1 LFischVO; ergänzend §§ 20, 20a–20c
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aal in Baden-Württemberg?

Vom 15.09. bis zum 01.03. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO; ergänzend §§ 20, 20a–20c. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?

Nein. In Baden-Württemberg gelten für Europäischer Aal abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Donausystem, Bodensee-Obersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.

Aal in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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