Schonzeit · Baden-Württemberg
Schonzeit Europäischer Aal in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Europäischer Aal in Baden-Württemberg läuft vom 15.09. bis zum 01.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Europäischer Aal (Anguilla anguilla) |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Schonzeit | 15.09.–01.03. |
| Mindestmaß | 50 cm |
| Fundstelle | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO; ergänzend §§ 20, 20a–20c |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Tabellenzeile trägt den amtlichen Zusatz „gilt nur im Rhein und seinem Gewässersystem“ (dazu u. a. Neckar und Hochrhein). Für das Donausystem enthält § 1 keine Aal-Regelung. Nach § 20c sind weitere Beschränkungen per Allgemeinverfügung möglich.
Abweichende Regeln in Baden-Württemberg
Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Europäischer Aal etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Donausystem | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Bodensee-Obersee | keine Schonzeit | 50 cm |
Donausystem: Keine Aal-Regelung in § 1 LFischVO.
Bodensee-Obersee: Nach § 16 BodFischVO.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 LFischVO; ergänzend §§ 20, 20a–20c
- Fassung
- Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aal in Baden-Württemberg?
Vom 15.09. bis zum 01.03. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO; ergänzend §§ 20, 20a–20c. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?
Nein. In Baden-Württemberg gelten für Europäischer Aal abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Donausystem, Bodensee-Obersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.
Aal in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aal Schonzeit Bayern
- Aal Schonzeit Berlin
- Aal Schonzeit Brandenburg
- Aal Schonzeit Bremen
- Aal Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Hessen
- Aal Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aal Schonzeit Niedersachsen
- Aal Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aal Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Aal Schonzeit Saarland
- Aal Schonzeit Sachsen
- Aal Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Aal Schonzeit Schleswig-Holstein
- Aal Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Baden-Württemberg
- Hecht Schonzeit Baden-Württemberg
- Zander Schonzeit Baden-Württemberg
- Barsch Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Regenbogenforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Meerforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Karpfen Schonzeit Baden-Württemberg
- Wels Schonzeit Baden-Württemberg
- Schleie Schonzeit Baden-Württemberg
- Rotauge Schonzeit Baden-Württemberg
- Brasse Schonzeit Baden-Württemberg
- Döbel Schonzeit Baden-Württemberg
- Äsche Schonzeit Baden-Württemberg
- Rapfen Schonzeit Baden-Württemberg
- Barbe Schonzeit Baden-Württemberg
- Lachs Schonzeit Baden-Württemberg
Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg im Überblick