Schonzeit · Baden-Württemberg
Schonzeit Schleie in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Schleie in Baden-Württemberg läuft vom 15.05. bis zum 30.06. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Schleie (Tinca tinca) |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Schonzeit | 15.05.–30.06. |
| Mindestmaß | 25 cm |
| Fundstelle | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO BW |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Abweichende Regeln in Baden-Württemberg
Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Schleie etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Bodensee-Obersee | keine Schonzeit | 20 cm |
Bodensee-Obersee: Nach § 16 BodFischVO: keine Schonzeit, Mindestmaß nur 20 cm.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 LFischVO BW
- Fassung
- Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Schleie in Baden-Württemberg?
Vom 15.05. bis zum 30.06. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO BW. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Schleie sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?
Nein. In Baden-Württemberg gelten für Schleie abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Bodensee-Obersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Schleie gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Schleie in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.
Schleie in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Schleie Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Schleie Schonzeit Bayern
- Schleie Schonzeit Berlin
- Schleie Schonzeit Brandenburg
- Schleie Schonzeit Bremen
- Schleie Schonzeit Hamburg
- Schleie Schonzeit Hessen
- Schleie Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Schleie Schonzeit Niedersachsen
- Schleie Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Schleie Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Schleie Schonzeit Saarland
- Schleie Schonzeit Sachsen
- Schleie Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Schleie Schonzeit Schleswig-Holstein
- Schleie Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Baden-Württemberg
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