Schonzeit · Mecklenburg-Vorpommern
Schonzeit Schleie in Mecklenburg-Vorpommern
Für Schleie ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Schleie (Tinca tinca) |
| Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 25 cm |
| Fundstelle | BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Mindestmaß 25 cm; § 5 BiFVO nennt keine Schonzeit — die Fischereiberechtigten legen sie in der Regel selbst fest.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
- Fundstelle
- § 4 BiFVO M-V
- Fassung
- BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Schleie in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern sieht für Schleie keine Schonzeit vor (BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Schleie sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Schleie in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Schleie gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Schleie in Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer eigenen Seite.
Schleie in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Schleie Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Schleie Schonzeit Baden-Württemberg
- Schleie Schonzeit Bayern
- Schleie Schonzeit Berlin
- Schleie Schonzeit Brandenburg
- Schleie Schonzeit Bremen
- Schleie Schonzeit Hamburg
- Schleie Schonzeit Hessen
- Schleie Schonzeit Niedersachsen
- Schleie Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Schleie Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Schleie Schonzeit Saarland
- Schleie Schonzeit Sachsen
- Schleie Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Schleie Schonzeit Schleswig-Holstein
- Schleie Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern
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