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Bundesland-Übersicht

Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern

Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006. Die Spalte „Status heute“ rechnet das aktuelle Datum mit.

Heute in Mecklenburg-Vorpommern

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Anderes Bundesland
Fischart Schonzeit Mindestmaß Status heute
Hecht keine Landesregelung 45 cm Regel siehe links
Zander keine Landesregelung 45 cm Regel siehe links
Flussbarsch keine Schonzeit 17 cm Regel siehe links
Bachforelle 01.10.–31.03. 30 cm Regel siehe links
Regenbogenforelle keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Meerforelle 01.09.–31.03. 45 cm Regel siehe links
Europäischer Aal 01.12.–28.02. 50 cm Regel siehe links
Karpfen keine Schonzeit 40 cm Regel siehe links
Wels (Waller) 01.05.–30.06. 70 cm Regel siehe links
Schleie keine Schonzeit 25 cm Regel siehe links
Rotauge (Plötze) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Brasse (Brachsen) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Döbel (Aitel) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Äsche keine Schonzeit 30 cm Regel siehe links
Rapfen (Schied) keine Schonzeit 35 cm Regel siehe links
Barbe ganzjährig geschont kein Mindestmaß Regel siehe links
Atlantischer Lachs 01.09.–31.03. 60 cm Regel siehe links

Werte nach Landesrecht (Mecklenburg-Vorpommern). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was in Mecklenburg-Vorpommern auffällt

Eine befristete Schonzeit gilt für Bachforelle, Meerforelle, Aal, Wels, Lachs. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar istBarbe. Ohne landesweite Schonzeit bleibenHecht, Zander, Barsch, Regenbogenforelle, Karpfen, Schleie, Rotauge, Brasse, Döbel, Äsche, Rapfen — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.

Für Hecht, Zander, Barsch, Meerforelle, Aal, Lachs gelten nicht in ganz Mecklenburg-Vorpommern dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.

Die Arten im Einzelnen

Hecht (Esox lucius), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Hecht — keine Landesregelung, 45 cm

Hecht wird in der Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Für Binnengewässer enthält § 5 BiFVO M-V KEINE Hecht-Schonzeit. Das Landesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht in der Regel eigene Schonzeiten festlegen — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. Nahezu alle Angelportale geben hier fälschlich die Küsten-Schonzeit als Binnenregel an.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 6 BiFVO M-V

Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Zander — keine Landesregelung, 45 cm

Zander wird in der Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Für Binnengewässer enthält § 5 BiFVO M-V KEINE Zander-Schonzeit — die Fischereiberechtigten legen in der Regel eigene fest. Auch hier geben Angelportale meist fälschlich die Küsten-Schonzeit als Binnenregel an.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 16 BiFVO M-V

Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Flussbarsch — keine Schonzeit, 17 cm

Für Flussbarsch ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 17 Zentimetern. In § 5 beider Verordnungen nicht aufgeführt — keine Schonzeit.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 5 BiFVO M-V

Bachforelle (Salmo trutta fario), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Bachforelle — 01.10.–31.03., 30 cm

Bachforelle ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.10. bis 31.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. Nur in der Binnenfischereiverordnung geregelt. Die Küstenfischereiverordnung führt die Bachforelle nicht gesondert auf.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 4 und § 5 Nr. 2 BiFVO M-V

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Regenbogenforelle — keine Landesregelung

Regenbogenforelle wird in der Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als Neozoon in beiden Verordnungen und in der Artenliste des Landesamtes nicht genannt. Der Fischereiberechtigte kann eigene Mindestmaße und Schonzeiten festlegen.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, in BiFVO M-V und KüFVO M-V nicht aufgeführt

Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Meerforelle — 01.09.–31.03., 45 cm

Meerforelle ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.09. bis 31.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Mindestmaß 45 cm einheitlich in Binnen- und Küstengewässern; die Schonzeiten unterscheiden sich deutlich.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 10 und § 5 Nr. 9 BiFVO M-V

Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Europäischer Aal — 01.12.–28.02., 50 cm

Europäischer Aal ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.12. bis 28.02. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Die Schonzeit gilt in Binnengewässern ausdrücklich nur für den Fang mit der Handangel.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 1 und § 5 Nr. 1 BiFVO M-V

Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Karpfen — keine Schonzeit, 40 cm

Für Karpfen ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. In der Küstenfischereiverordnung weder bei den Mindestmaßen noch bei den Schonzeiten genannt.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 7 BiFVO M-V

Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Wels (Waller) — 01.05.–30.06., 70 cm

Wels (Waller) ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.05. bis 30.06. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 70 Zentimetern. Nur für Binnengewässer geregelt. In der Küstenfischereiverordnung nicht aufgeführt.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 15 und § 5 Nr. 14 BiFVO M-V

Schleie (Tinca tinca), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Schleie — keine Schonzeit, 25 cm

Für Schleie ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. Mindestmaß 25 cm; § 5 BiFVO nennt keine Schonzeit — die Fischereiberechtigten legen sie in der Regel selbst fest.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V

Rotauge (Plötze) (Rutilus rutilus), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Rotauge (Plötze) — keine Landesregelung

Rotauge (Plötze) wird in der Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Weder bei den Mindestmaßen noch bei den Schonzeiten geführt. Nicht zu verwechseln mit der Zope (Abramis ballerus), die eine Schonzeit hat.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt

Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Brasse (Brachsen) — keine Landesregelung

Brasse (Brachsen) wird in der Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Die verwandte Zope (Abramis ballerus) ist mit Schonzeit gelistet, die Brasse selbst nicht.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt

Döbel (Aitel) (Squalius cephalus), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Döbel (Aitel) — keine Landesregelung

Döbel (Aitel) wird in der Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Die verwandten Arten Hasel (Leuciscus leuciscus) und Aland (Leuciscus idus) sind separat geregelt, der Döbel selbst nicht.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt

Äsche (Thymallus thymallus), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Äsche — keine Schonzeit, 30 cm

Für Äsche ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. Mindestmaß 30 cm; § 5 nennt anders als in vielen Ländern keine Schonzeit für die Äsche.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V

Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Rapfen (Schied) — keine Schonzeit, 35 cm

Für Rapfen (Schied) ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Mindestmaß 35 cm (als „Aspius aspius“), keine Schonzeit in § 5.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V

Barbe (Barbus barbus), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Barbe — ganzjährig geschont

Barbe ist in Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Ganzjähriges Fangverbot nach § 3 Nr. 2 (ganzjährig geschützt). Jeder Fang ist unverzüglich zurückzusetzen, deshalb kein Mindestmaß.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 3 BiFVO M-V

Atlantischer Lachs (Salmo salar), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Atlantischer Lachs — 01.09.–31.03., 60 cm

Atlantischer Lachs ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.09. bis 31.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 60 Zentimetern. Binnengewässer: Mindestmaß 60 cm, Schonzeit 01.09.–31.03.

Fundstelle: BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 und § 5 BiFVO M-V

Angeln in Mecklenburg-Vorpommern: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps

Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du in Mecklenburg-Vorpommern an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.

Schein & Erlaubnis

Angelschein & Erlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist bekannt für den Touristenfischereischein: Urlauber dürfen damit ohne bestandene Fischerprüfung angeln. Der Schein gilt bis zu 28 Tage und lässt sich im selben Kalenderjahr gegen Vorlage des Originals mehrfach verlängern. Die Erstausstellung kostet 24 Euro (die digitale Variante 23 Euro) und schließt die Fischereiabgabe sowie eine Merkblatt-Broschüre mit den wichtigsten Regeln ein; jede Verlängerung kostet 13 Euro. Ausgestellt wird er unter anderem online über die Plattform des LALLF.

Wer dauerhaft angeln möchte, legt die reguläre Fischerprüfung ab und erhält den Fischereischein auf Lebenszeit. Zusätzlich ist für jedes Gewässer eine Angelerlaubnis des Fischereirechtsinhabers nötig. Die Landes-Fischereiabgabe beträgt 10 Euro pro Kalenderjahr und ist Voraussetzung für die Gültigkeit jedes Fischereidokuments.

Auch für die Küstengewässer — Ostsee innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, Bodden und Haffe — brauchst du neben dem Fischereischein eine Küsten-Angelerlaubnis. Diese gibt es je nach Anbieter als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte; für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Jahreskarte vergünstigt. Die Fischereischeinpflicht greift ab dem vollendeten 14. Lebensjahr; jüngere Kinder dürfen unter Aufsicht einer Person mit gültigen Dokumenten mitangeln.

Quelle: LALLF M-V – TouristenfischereischeinLALLF M-V – Fischereidokumente (allg.)BLINKER – Angelschein für die Ostsee: Mecklenburg-Vorpommern

Nachtangeln & Zeiten

Nachtangeln & Zeiten

Das Nachtangeln ist in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich: An den Gewässern des Landesanglerverbandes M-V ist es mit der Jahresangelberechtigung erlaubt. Damit kannst du an vielen Binnen- und Küstengewässern rund um die Uhr auf Fang gehen.

Die konkreten Bedingungen legt jeweils der Fischereirechtsinhaber oder Pächter in seiner Gewässerordnung fest, sodass sich vorab ein Blick in die jeweiligen Angelkartenbedingungen lohnt. In Naturschutz- und Nationalparkbereichen, etwa in Teilen der Boddenlandschaft, können zeitliche oder räumliche Einschränkungen gelten. Angaben ohne Gewähr — die Gewässerordnung vor Ort kann strenger sein.

Quelle: LAV M-V – Gesetzliche GrundlagenGewässerordnung des LAV M-V e.V. (PDF)

Methoden & Geraet

Methoden & Ausrüstung

Nach der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes M-V darf jeder Angelberechtigte an den Verbandsgewässern mit bis zu drei Handangeln fischen, die während des Angelns ständig zu beaufsichtigen sind. Zum Fang von Köderfischen ist eine Köderfischsenke mit einer Seitenlänge von höchstens 1,20 mal 1,20 Metern zugelassen.

Der Setzkescher darf zum Hältern gefangener Fische verwendet werden; die Hälterung ist auf einen Kalendertag begrenzt, sonst werden verwertbare Fische unmittelbar nach dem Fang waidgerecht getötet. Köderfische dürfen nur tot verwendet werden — das Angeln mit lebendem Köderfisch ist als verbotene Fangmethode ausgeschlossen. Zum Schutz vor Krankheitsübertragung sollten Köderfische nur in dem Gewässer eingesetzt werden, aus dem sie stammen.

An den Küstengewässern gelten die Regeln der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Prüfe daher vor dem Angeln an Ostsee, Bodden und Haffen die dort gültigen Vorgaben zu erlaubten Geräten und Fangmengen.

Quelle: Gewässerordnung des LAV M-V e.V. (PDF)KüFVO M-V § 9 (landesrecht-mv.de)

Reviere

Top-Gewässer & Reviere

Die Vorpommersche Boddenlandschaft rund um Rügen zählt zu den besten Hechtrevieren Europas: Flache Brackwasserzonen, Schilfkanten und Reviere wie Strelasund, Kubitzer und Greifswalder Bodden bringen kapitale Hechte hervor, dazu Zander und Barsch. Die Nordküste Rügens ist zugleich ein Top-Revier für die Meerforelle.

Auf der Mecklenburgischen Seenplatte ist die Müritz rund um Waren und Röbel ein klassisches Revier für Hecht, Zander, Barsch und Aal. Weitere lohnende Binnengewässer sind der Plauer See sowie der tiefe, klare Tollensesee, beide bekannt für große Zander und kapitale Barsche.

Entlang der offenen Ostseeküste bietet sich neben der Meerforelle im Frühjahr das Heringsangeln an, wenn die Schwärme zum Laichen an die Küste ziehen.

Quelle: auf-nach-mv.de – Fischarten und Beißzeiten an Ostsee und Seenplatteruegenmagic.de – Angeln auf Rügen (Angelrevier)

Praxis-Tipp

Praxis-Tipp

Für die Meerforelle an der Ostseeküste sind die kühlen Monate die beste Zeit: Das Angeljahr startet an der Küste bereits im Februar mit der Pirsch auf die Silberbarren. Fische bevorzugt an windzugewandten Uferabschnitten mit Strömung und Struktur, etwa an Steinfeldern, Sandbänken und Mündungsbereichen, und arbeite den Küstenstreifen mit Blinker oder Küstenwobbler aktiv im Wechsel von Wurfrichtung und Einholtempo ab.

Quelle: auf-nach-mv.de – Fischarten und Beißzeiten an Ostsee und Seenplatte

Häufige Fragen

Welche Fische haben aktuell Schonzeit?

Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Mecklenburg-Vorpommern. Eine befristete Schonzeit haben dort Bachforelle (01.10.–31.03.), Meerforelle (01.09.–31.03.), Aal (01.12.–28.02.), Wels (01.05.–30.06.), Lachs (01.09.–31.03.). Ganzjährig und damit immer geschont ist Barbe.

Welche Fische haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Schonzeit?

Von den hier erfassten Arten haben Bachforelle, Meerforelle, Aal, Wels, Lachs eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Barbe. Rechtsgrundlage ist BiFVO M-V / KüFVO M-V.

Gilt in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich die Gewässerordnung?

Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.

Braucht man in Mecklenburg-Vorpommern einen Angelschein?

Mecklenburg-Vorpommern ist bekannt für den Touristenfischereischein: Urlauber dürfen damit ohne bestandene Fischerprüfung angeln. Der Schein gilt bis zu 28 Tage und lässt sich im selben Kalenderjahr gegen Vorlage des Originals mehrfach verlängern.

Ist Nachtangeln in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt?

Das Nachtangeln ist in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich: An den Gewässern des Landesanglerverbandes M-V ist es mit der Jahresangelberechtigung erlaubt. Damit kannst du an vielen Binnen- und Küstengewässern rund um die Uhr auf Fang gehen.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006 (BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.

Einzelne Arten in Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaße einzeln

Andere Bundesländer

Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Wann es sich lohnt, ans Wasser zu fahren, zeigt der Beiß-Index für Mecklenburg-Vorpommern.