Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO).
Die Spalte „Status heute“ rechnet das aktuelle Datum mit.
Heute in Niedersachsen
Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.
Werte nach Landesrecht (Niedersachsen). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was in Niedersachsen auffällt
Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Bachforelle, Äsche. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar sindMeerforelle, Rapfen, Lachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBarsch, Regenbogenforelle, Aal, Karpfen, Wels, Schleie, Rotauge, Brasse, Döbel, Barbe — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.
Für Hecht, Zander, Meerforelle, Aal, Lachs gelten nicht in ganz Niedersachsen dieselben Werte.
Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen
einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.
Quelle & Stand
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
Fassung
Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.
Flussbarsch wird in der Verordnung von Niedersachsen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Flussbarsch erscheint ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3 als besatzfähige Art. Der Anglerverband Niedersachsen bestätigt das ausdrücklich.
Fundstelle: BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt
Bachforelle ist in Niedersachsen vom 15.10. bis 15.02. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. In Gewässern mit Fortpflanzung oder Laichwanderung sind ständige Fischereivorrichtungen während der Schonzeit abzustellen.
Für Regenbogenforelle ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. Anders als die Bachforelle hat sie keine Artenschonzeit in § 4; das Mindestmaß gilt dennoch.
Meerforelle ist in Niedersachsen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Binnengewässern besteht ein generelles ganzjähriges Fangverbot. Verbreitete Angelportale führen die Meerforelle verkürzt mit „40 cm, 15.10.–15.02.“ und unterschlagen dieses vorrangige Fangverbot.
Für Europäischer Aal ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Die Binnenfischereiordnung enthält keine Aal-Schonzeit.
Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO
Karpfen wird in der Verordnung von Niedersachsen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Karpfen erscheint ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3. Vereins- und Pachtgewässerordnungen regeln ihn in der Praxis fast immer eigenständig.
Fundstelle: BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt
Für Wels (Waller) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Mindestmaß ohne Artenschonzeit; vom Anglerverband Niedersachsen bestätigt.
Für Schleie ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Landesrechtlich weder Mindestmaß noch Schonzeit; erscheint nur in der Besatz-Anlage. Vereinsordnungen setzen häufig eigene Maße.
Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO
Für Rotauge (Plötze) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In der Verordnung als „Plötze“ nur in der Besatz-Anlage geführt, ohne Maß und Schonzeit.
Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO
Für Brasse (Brachsen) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Brassen“ nur in der Besatz-Anlage geführt.
Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO
Für Döbel (Aitel) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Nur in der Besatz-Anlage geführt.
Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO
Äsche ist in Niedersachsen vom 01.03. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. In Gewässern mit Fortpflanzung oder Laichwanderung sind ständige Fischereivorrichtungen während der Schonzeit abzustellen (§ 4 Abs. 2).
Rapfen (Schied) ist in Niedersachsen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. In Binnengewässern ganzjähriges Fangverbot nach § 2 Abs. 1. Nur in ausgewiesenen Besatzgewässern (§ 2 Abs. 2) befischbar, dann Mindestmaß 40 cm. Angelportale führen ihn verkürzt als „40 cm, keine Schonzeit“ und unterschlagen das Fangverbot.
Für Barbe ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Mindestmaß 35 cm, keine Artenschonzeit in § 4.
Atlantischer Lachs ist in Niedersachsen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. In Binnengewässern ganzjähriges Fangverbot. Nur in ausgewiesenen Besatzgewässern (§ 2 Abs. 2) befischbar, dann Mindestmaß 50 cm und Schonzeit 15.10.–15.03.
Angeln in Niedersachsen: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps
Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du
in Niedersachsen an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich
und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und
Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.
Schein & Erlaubnis
Angelschein & Erlaubnis in Niedersachsen
Für das Angeln an Binnengewässern brauchst du in Niedersachsen einen gültigen Fischereischein, für den du die Fischerprüfung ablegst. Der Fischereischein ist zugleich mit der Fischereiabgabe verbunden, und für das jeweilige Gewässer kommt in der Regel eine Erlaubniskarte des Bewirtschafters hinzu.
An der Nordseeküste gilt eine deutliche Besonderheit: Die Küstengewässer bis zwölf Seemeilen gelten als freie Gewässer und lassen sich ohne Fischereischein und ohne Erlaubniskarte beangeln. Es genügt ein gültiger Personalausweis, das Mindestalter beträgt hier 14 Jahre.
Einen eigenen Touristen- oder Urlauberfischereischein bietet Niedersachsen nicht an. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen ausschließlich zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und in Begleitung einer volljährigen, prüfungs- und erlaubnisberechtigten Person angeln; ab 14 Jahren ist eigenständiges Angeln möglich. Angaben ohne Gewähr, die jeweilige Gewässerordnung kann strenger sein.
Nachtangeln vom Ufer ist in Niedersachsen verbreitet und beliebt, besonders auf Aal und Raubfisch; es richtet sich nach der jeweiligen Gewässerordnung des Bewirtschafters. An der offenen Nordseeküste lässt sich ebenfalls rund um die Uhr angeln, hier ist das Brandungsangeln in den Abend- und Nachtstunden klassisch.
Beachte gewässerspezifische Einschränkungen: Am Steinhuder Meer ist das Boots- und Bellybootangeln nur tagsüber vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt, jeweils von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, und Nachtangeln vom Boot bleibt untersagt. Vorbehaltlich der jeweiligen Gewässerordnung, die strenger ausfallen kann.
Die zulässige Rutenzahl legen die Bewirtschafter über die jeweilige Gewässerordnung fest; an vielen niedersächsischen Gewässern ist das Angeln mit ein bis zwei Handangeln üblich. An der Küste kommen beim Brandungsangeln kräftige Ruten mit schweren Wurfgewichten zum Einsatz.
Setzkescher sind aus tierschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig; eine kurzzeitige Lebendhälterung ist nur im Rahmen berechtigter Hegemaßnahmen (etwa Umbesatz) erlaubt. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist über das Tierschutzgesetz bundesweit verboten. Für konkrete Gerätevorgaben gilt jeweils die örtliche Gewässerordnung, die strenger sein kann.
Die Nordseeküste und das Wattenmeer rund um die Ostfriesischen Inseln sind das Revier für das Brandungsangeln auf Plattfisch wie Scholle und Flunder, dazu Wittling und im Herbst der Dorsch. Von Molen, Buhnen und Stränden lässt sich hier ohne Fischereischein angeln.
Im Binnenland ist das Steinhuder Meer ein bekanntes Flachgewässer mit Hecht, Barsch und Aal. Die großen Flüsse Weser, Aller und Ems bieten abwechslungsreiches Angeln auf Zander, Hecht, Barsch und Friedfisch.
Beim Brandungsangeln an der Nordsee lohnt es sich, die Gezeiten einzuplanen: In den ein bis zwei Stunden um die Flut ziehen Plattfische mit dem auflaufenden Wasser in Wurfweite, sodass auflaufendes Wasser und die einsetzende Dämmerung oft die fängigste Phase bilden. Ein Blick in den lokalen Tidenkalender vor der Tour zahlt sich aus.
An der freien Küste reicht der Personalausweis, für Binnengewässer führst du Fischereischein und Erlaubniskarte mit. Angaben ohne Gewähr.
Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Niedersachsen. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (01.02.–15.04.), Zander (15.03.–30.04.), Bachforelle (15.10.–15.02.), Äsche (01.03.–15.05.). Ganzjährig und damit immer geschont sind Meerforelle, Rapfen, Lachs.
Welche Fische haben in Niedersachsen eine Schonzeit?
Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Bachforelle, Äsche eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Meerforelle, Rapfen, Lachs. Rechtsgrundlage ist BiFischO.
Gilt in Niedersachsen zusätzlich die Gewässerordnung?
Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.
Braucht man in Niedersachsen einen Angelschein?
Für das Angeln an Binnengewässern brauchst du in Niedersachsen einen gültigen Fischereischein, für den du die Fischerprüfung ablegst. Der Fischereischein ist zugleich mit der Fischereiabgabe verbunden, und für das jeweilige Gewässer kommt in der Regel eine Erlaubniskarte des Bewirtschafters hinzu.
Ist Nachtangeln in Niedersachsen erlaubt?
Nachtangeln vom Ufer ist in Niedersachsen verbreitet und beliebt, besonders auf Aal und Raubfisch; es richtet sich nach der jeweiligen Gewässerordnung des Bewirtschafters. An der offenen Nordseeküste lässt sich ebenfalls rund um die Uhr angeln, hier ist das Brandungsangeln in den Abend- und Nachtstunden klassisch.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO) (Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.