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Bundesland-Übersicht

Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen

Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO). Die Spalte „Status heute“ rechnet das aktuelle Datum mit.

Heute in Niedersachsen

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Anderes Bundesland
Fischart Schonzeit Mindestmaß Status heute
Hecht 01.02.–15.04. 40 cm Regel siehe links
Zander 15.03.–30.04. 35 cm Regel siehe links
Flussbarsch keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Bachforelle 15.10.–15.02. 25 cm Regel siehe links
Regenbogenforelle keine Schonzeit 25 cm Regel siehe links
Meerforelle ganzjährig geschont kein Mindestmaß Regel siehe links
Europäischer Aal keine Schonzeit 35 cm Regel siehe links
Karpfen keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Wels (Waller) keine Schonzeit 50 cm Regel siehe links
Schleie keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Rotauge (Plötze) keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Brasse (Brachsen) keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Döbel (Aitel) keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Äsche 01.03.–15.05. 30 cm Regel siehe links
Rapfen (Schied) ganzjährig geschont 40 cm Regel siehe links
Barbe keine Schonzeit 35 cm Regel siehe links
Atlantischer Lachs ganzjährig geschont 50 cm Regel siehe links

Werte nach Landesrecht (Niedersachsen). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was in Niedersachsen auffällt

Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Bachforelle, Äsche. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar sindMeerforelle, Rapfen, Lachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBarsch, Regenbogenforelle, Aal, Karpfen, Wels, Schleie, Rotauge, Brasse, Döbel, Barbe — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.

Für Hecht, Zander, Meerforelle, Aal, Lachs gelten nicht in ganz Niedersachsen dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
Fassung
Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.

Die Arten im Einzelnen

Hecht (Esox lucius), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Hecht — 01.02.–15.04., 40 cm

Hecht ist in Niedersachsen vom 01.02. bis 15.04. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern.

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO

Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Zander — 15.03.–30.04., 35 cm

Zander ist in Niedersachsen vom 15.03. bis 30.04. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern.

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO

Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Flussbarsch — keine Landesregelung

Flussbarsch wird in der Verordnung von Niedersachsen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Flussbarsch erscheint ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3 als besatzfähige Art. Der Anglerverband Niedersachsen bestätigt das ausdrücklich.

Fundstelle: BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt

Bachforelle (Salmo trutta fario), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Bachforelle — 15.10.–15.02., 25 cm

Bachforelle ist in Niedersachsen vom 15.10. bis 15.02. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. In Gewässern mit Fortpflanzung oder Laichwanderung sind ständige Fischereivorrichtungen während der Schonzeit abzustellen.

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Regenbogenforelle — keine Schonzeit, 25 cm

Für Regenbogenforelle ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. Anders als die Bachforelle hat sie keine Artenschonzeit in § 4; das Mindestmaß gilt dennoch.

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 BiFischO

Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Meerforelle — ganzjährig geschont

Meerforelle ist in Niedersachsen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Binnengewässern besteht ein generelles ganzjähriges Fangverbot. Verbreitete Angelportale führen die Meerforelle verkürzt mit „40 cm, 15.10.–15.02.“ und unterschlagen dieses vorrangige Fangverbot.

Fundstelle: BiFischO, § 2 Abs. 1 BiFischO

Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Europäischer Aal — keine Schonzeit, 35 cm

Für Europäischer Aal ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Die Binnenfischereiordnung enthält keine Aal-Schonzeit.

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO

Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Karpfen — keine Landesregelung

Karpfen wird in der Verordnung von Niedersachsen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Karpfen erscheint ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3. Vereins- und Pachtgewässerordnungen regeln ihn in der Praxis fast immer eigenständig.

Fundstelle: BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt

Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Wels (Waller) — keine Schonzeit, 50 cm

Für Wels (Waller) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Mindestmaß ohne Artenschonzeit; vom Anglerverband Niedersachsen bestätigt.

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 BiFischO

Schleie (Tinca tinca), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Schleie — keine Schonzeit

Für Schleie ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Landesrechtlich weder Mindestmaß noch Schonzeit; erscheint nur in der Besatz-Anlage. Vereinsordnungen setzen häufig eigene Maße.

Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO

Rotauge (Plötze) (Rutilus rutilus), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Rotauge (Plötze) — keine Schonzeit

Für Rotauge (Plötze) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In der Verordnung als „Plötze“ nur in der Besatz-Anlage geführt, ohne Maß und Schonzeit.

Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO

Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Brasse (Brachsen) — keine Schonzeit

Für Brasse (Brachsen) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Brassen“ nur in der Besatz-Anlage geführt.

Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO

Döbel (Aitel) (Squalius cephalus), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Döbel (Aitel) — keine Schonzeit

Für Döbel (Aitel) ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Nur in der Besatz-Anlage geführt.

Fundstelle: BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO

Äsche (Thymallus thymallus), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Äsche — 01.03.–15.05., 30 cm

Äsche ist in Niedersachsen vom 01.03. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. In Gewässern mit Fortpflanzung oder Laichwanderung sind ständige Fischereivorrichtungen während der Schonzeit abzustellen (§ 4 Abs. 2).

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO

Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Rapfen (Schied) — ganzjährig geschont, 40 cm

Rapfen (Schied) ist in Niedersachsen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. In Binnengewässern ganzjähriges Fangverbot nach § 2 Abs. 1. Nur in ausgewiesenen Besatzgewässern (§ 2 Abs. 2) befischbar, dann Mindestmaß 40 cm. Angelportale führen ihn verkürzt als „40 cm, keine Schonzeit“ und unterschlagen das Fangverbot.

Fundstelle: BiFischO, § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3 Abs. 1 (Mindestmaß) BiFischO

Barbe (Barbus barbus), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Barbe — keine Schonzeit, 35 cm

Für Barbe ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Mindestmaß 35 cm, keine Artenschonzeit in § 4.

Fundstelle: BiFischO, § 3 Abs. 1 BiFischO

Atlantischer Lachs (Salmo salar), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen

Atlantischer Lachs — ganzjährig geschont, 50 cm

Atlantischer Lachs ist in Niedersachsen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. In Binnengewässern ganzjähriges Fangverbot. Nur in ausgewiesenen Besatzgewässern (§ 2 Abs. 2) befischbar, dann Mindestmaß 50 cm und Schonzeit 15.10.–15.03.

Fundstelle: BiFischO, § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3, § 4 BiFischO

Angeln in Niedersachsen: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps

Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du in Niedersachsen an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.

Schein & Erlaubnis

Angelschein & Erlaubnis in Niedersachsen

Für das Angeln an Binnengewässern brauchst du in Niedersachsen einen gültigen Fischereischein, für den du die Fischerprüfung ablegst. Der Fischereischein ist zugleich mit der Fischereiabgabe verbunden, und für das jeweilige Gewässer kommt in der Regel eine Erlaubniskarte des Bewirtschafters hinzu.

An der Nordseeküste gilt eine deutliche Besonderheit: Die Küstengewässer bis zwölf Seemeilen gelten als freie Gewässer und lassen sich ohne Fischereischein und ohne Erlaubniskarte beangeln. Es genügt ein gültiger Personalausweis, das Mindestalter beträgt hier 14 Jahre.

Einen eigenen Touristen- oder Urlauberfischereischein bietet Niedersachsen nicht an. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen ausschließlich zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und in Begleitung einer volljährigen, prüfungs- und erlaubnisberechtigten Person angeln; ab 14 Jahren ist eigenständiges Angeln möglich. Angaben ohne Gewähr, die jeweilige Gewässerordnung kann strenger sein.

Quelle: Netzwerk Angeln – Angeln ohne Prüfung in NiedersachsenAnglerverband Niedersachsen – Touristen-/UrlauberfischereischeinAnglerverband Niedersachsen – Kinder/Jugendliche unter 14

Nachtangeln & Zeiten

Nachtangeln & Zeiten

Nachtangeln vom Ufer ist in Niedersachsen verbreitet und beliebt, besonders auf Aal und Raubfisch; es richtet sich nach der jeweiligen Gewässerordnung des Bewirtschafters. An der offenen Nordseeküste lässt sich ebenfalls rund um die Uhr angeln, hier ist das Brandungsangeln in den Abend- und Nachtstunden klassisch.

Beachte gewässerspezifische Einschränkungen: Am Steinhuder Meer ist das Boots- und Bellybootangeln nur tagsüber vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt, jeweils von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, und Nachtangeln vom Boot bleibt untersagt. Vorbehaltlich der jeweiligen Gewässerordnung, die strenger ausfallen kann.

Quelle: Anglerverband Niedersachsen – Steinhuder MeerFishing-King – Angeln in Niedersachsen

Methoden & Geraet

Methoden & Ausrüstung

Die zulässige Rutenzahl legen die Bewirtschafter über die jeweilige Gewässerordnung fest; an vielen niedersächsischen Gewässern ist das Angeln mit ein bis zwei Handangeln üblich. An der Küste kommen beim Brandungsangeln kräftige Ruten mit schweren Wurfgewichten zum Einsatz.

Setzkescher sind aus tierschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig; eine kurzzeitige Lebendhälterung ist nur im Rahmen berechtigter Hegemaßnahmen (etwa Umbesatz) erlaubt. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist über das Tierschutzgesetz bundesweit verboten. Für konkrete Gerätevorgaben gilt jeweils die örtliche Gewässerordnung, die strenger sein kann.

Quelle: LAVES – Merkblatt Setzkescher in der AngelfischereiAnglerverband Niedersachsen – lebender Köderfisch

Reviere

Top-Gewässer & Reviere

Die Nordseeküste und das Wattenmeer rund um die Ostfriesischen Inseln sind das Revier für das Brandungsangeln auf Plattfisch wie Scholle und Flunder, dazu Wittling und im Herbst der Dorsch. Von Molen, Buhnen und Stränden lässt sich hier ohne Fischereischein angeln.

Im Binnenland ist das Steinhuder Meer ein bekanntes Flachgewässer mit Hecht, Barsch und Aal. Die großen Flüsse Weser, Aller und Ems bieten abwechslungsreiches Angeln auf Zander, Hecht, Barsch und Friedfisch.

Quelle: Fishing-King – Angeln in Niedersachsen (Gewässer & Spots)Anglerverband Niedersachsen – Steinhuder Meer

Praxis-Tipp

Praxis-Tipp

Beim Brandungsangeln an der Nordsee lohnt es sich, die Gezeiten einzuplanen: In den ein bis zwei Stunden um die Flut ziehen Plattfische mit dem auflaufenden Wasser in Wurfweite, sodass auflaufendes Wasser und die einsetzende Dämmerung oft die fängigste Phase bilden. Ein Blick in den lokalen Tidenkalender vor der Tour zahlt sich aus.

An der freien Küste reicht der Personalausweis, für Binnengewässer führst du Fischereischein und Erlaubniskarte mit. Angaben ohne Gewähr.

Quelle: Fishing-King – Angeln in Niedersachsen (Brandungsangeln)Netzwerk Angeln – Küstengewässer Niedersachsen

Häufige Fragen

Welche Fische haben aktuell Schonzeit?

Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Niedersachsen. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (01.02.–15.04.), Zander (15.03.–30.04.), Bachforelle (15.10.–15.02.), Äsche (01.03.–15.05.). Ganzjährig und damit immer geschont sind Meerforelle, Rapfen, Lachs.

Welche Fische haben in Niedersachsen eine Schonzeit?

Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Bachforelle, Äsche eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Meerforelle, Rapfen, Lachs. Rechtsgrundlage ist BiFischO.

Gilt in Niedersachsen zusätzlich die Gewässerordnung?

Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.

Braucht man in Niedersachsen einen Angelschein?

Für das Angeln an Binnengewässern brauchst du in Niedersachsen einen gültigen Fischereischein, für den du die Fischerprüfung ablegst. Der Fischereischein ist zugleich mit der Fischereiabgabe verbunden, und für das jeweilige Gewässer kommt in der Regel eine Erlaubniskarte des Bewirtschafters hinzu.

Ist Nachtangeln in Niedersachsen erlaubt?

Nachtangeln vom Ufer ist in Niedersachsen verbreitet und beliebt, besonders auf Aal und Raubfisch; es richtet sich nach der jeweiligen Gewässerordnung des Bewirtschafters. An der offenen Nordseeküste lässt sich ebenfalls rund um die Uhr angeln, hier ist das Brandungsangeln in den Abend- und Nachtstunden klassisch.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO) (Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.

Einzelne Arten in Niedersachsen

Mindestmaße einzeln

Andere Bundesländer

Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Wann es sich lohnt, ans Wasser zu fahren, zeigt der Beiß-Index für Niedersachsen.