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Änderungen

Fischereiverordnung Niedersachsen: Fassung & Änderungen

Der aktuelle Rechtsstand für Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen — mit dem Fassungsstand der Verordnung und den Änderungen, die wir am amtlichen Volltext geprüft haben (Stand 19. Juli 2026).

Aktuelle Fassung

VerordnungVerordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
KurzformBiFischO
Fassung / StandVom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Amtlicher Volltexthttps://www.laves.niedersachsen.de/download/42526

Fassungsangabe nach dem amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Niedersachsen

Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.

Geprüfte Änderungen & Klarstellungen

  1. Klarstellung

    Niedersachsen: Meerforelle im Binnenland ganzjährig geschützt

    Im Binnenland gilt für die Meerforelle ein generelles ganzjähriges Fangverbot. Die verbreiteten Angaben „40 cm, 15.10.–15.02.“ gelten nur in ausgewiesenen Besatzgewässern — diese Ausnahme weisen wir gesondert aus.

Weiter

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen stehen in der Übersicht Niedersachsen. Den bundesweiten Verlauf zeigt der Änderungs-Überblick.