Schonzeit · Niedersachsen
Schonzeit Flussbarsch in Niedersachsen
Flussbarsch wird in der Fischereiverordnung von Niedersachsen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Flussbarsch in Niedersachsen nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Flussbarsch (Perca fluviatilis) |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Flussbarsch erscheint ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3 als besatzfähige Art. Der Anglerverband Niedersachsen bestätigt das ausdrücklich.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Niedersachsen?
Das Landesrecht von Niedersachsen sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Flussbarsch in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.
Barsch in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Barsch Schonzeit Baden-Württemberg
- Barsch Schonzeit Bayern
- Barsch Schonzeit Berlin
- Barsch Schonzeit Brandenburg
- Barsch Schonzeit Bremen
- Barsch Schonzeit Hamburg
- Barsch Schonzeit Hessen
- Barsch Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Barsch Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Barsch Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Barsch Schonzeit Saarland
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Barsch Schonzeit Schleswig-Holstein
- Barsch Schonzeit Thüringen
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