Schonzeit · Sachsen-Anhalt
Schonzeit Flussbarsch in Sachsen-Anhalt
Flussbarsch wird in der Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Flussbarsch in Sachsen-Anhalt nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Flussbarsch (Perca fluviatilis) |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Kommt in keinem der drei abschließenden Kataloge (Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße) vor.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
- Fundstelle
- in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt
- Fassung
- Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Die Verordnung arbeitet mit drei getrennten Listen: Fangverbote (§ 2), Schonzeiten (§ 3) und Mindestmaße (§ 4). Achtung bei älteren Quellen im Netz: Eine verbreitete, veraltete Fassung von 2006 nennt für Wels, Lachs und Meerforelle Schonzeiten, die seit 2013 aufgehoben sind — die Meerforelle steht seither unter ganzjährigem Fangverbot, die Wels-Schonzeit wurde ersatzlos gestrichen. Nach § 24 Abs. 1 gelten die §§ 2–5 nicht für geschlossene Privatgewässer.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Sachsen-Anhalt?
Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Flussbarsch in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Sachsen-Anhalt steht auf einer eigenen Seite.
Barsch in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Barsch Schonzeit Baden-Württemberg
- Barsch Schonzeit Bayern
- Barsch Schonzeit Berlin
- Barsch Schonzeit Brandenburg
- Barsch Schonzeit Bremen
- Barsch Schonzeit Hamburg
- Barsch Schonzeit Hessen
- Barsch Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Barsch Schonzeit Niedersachsen
- Barsch Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Barsch Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Barsch Schonzeit Saarland
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Schleswig-Holstein
- Barsch Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Sachsen-Anhalt
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