Schonzeit · Sachsen-Anhalt
Schonzeit Meerforelle in Sachsen-Anhalt
Meerforelle ist in Sachsen-Anhalt ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Meerforelle in Sachsen-Anhalt nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Meerforelle (Salmo trutta trutta) |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | FischO LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Ganzjähriges Fangverbot — juristisch ein Fangverbot nach § 2, keine Schonzeit. Achtung: Veraltete Netzfassungen von 2006 nennen noch eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März; die wurde 2013 aufgehoben.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA
- Fassung
- Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Die Verordnung arbeitet mit drei getrennten Listen: Fangverbote (§ 2), Schonzeiten (§ 3) und Mindestmaße (§ 4). Achtung bei älteren Quellen im Netz: Eine verbreitete, veraltete Fassung von 2006 nennt für Wels, Lachs und Meerforelle Schonzeiten, die seit 2013 aufgehoben sind — die Meerforelle steht seither unter ganzjährigem Fangverbot, die Wels-Schonzeit wurde ersatzlos gestrichen. Nach § 24 Abs. 1 gelten die §§ 2–5 nicht für geschlossene Privatgewässer.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Sachsen-Anhalt?
Meerforelle ist in Sachsen-Anhalt ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist FischO LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 11 (Fangverbot) FischO LSA.
Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Meerforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Sachsen-Anhalt steht auf einer eigenen Seite.
Meerforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Meerforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Meerforelle Schonzeit Bayern
- Meerforelle Schonzeit Berlin
- Meerforelle Schonzeit Brandenburg
- Meerforelle Schonzeit Bremen
- Meerforelle Schonzeit Hamburg
- Meerforelle Schonzeit Hessen
- Meerforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Meerforelle Schonzeit Niedersachsen
- Meerforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Meerforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Meerforelle Schonzeit Saarland
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Meerforelle Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Sachsen-Anhalt
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