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Schonzeit · Bremen

Schonzeit Meerforelle in Bremen

Die Schonzeit für Meerforelle in Bremen läuft vom 15.10. bis zum 15.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Meerforelle in Bremen: 15.10.–15.03.
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Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen
Meerforelle — wissenschaftlich Salmo trutta trutta
AngabeWert
FischartMeerforelle (Salmo trutta trutta)
BundeslandBremen
Schonzeit15.10.–15.03.
Mindestmaß50 cm
FundstelleBremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 2 d (Schonzeit); § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Mindestmaß)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Nach § 3 Abs. 1 nur bei nachweislichem Besatz entnehmbar. Zieht durch die tideabhängige Weser (Stadtgemeinde Bremen = Binnengewässer).

Abweichende Regeln in Bremen

Die oben genannten Werte sind die Regel für Bremen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Meerforelle etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Küstengewässer Bremerhavens keine Landesregelung keine Landesregelung

Küstengewässer Bremerhavens: Nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes ist die Fischerei dort frei; die Binnenregeln gelten nicht, es greifen EU- und Bundes-Seefischereiregeln.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 d (Schonzeit); § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Mindestmaß)
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Bremen?

Vom 15.10. bis zum 15.03. Rechtsgrundlage ist Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 2 d (Schonzeit); § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Mindestmaß). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Bremen?

Nein. In Bremen gelten für Meerforelle abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer Bremerhavens. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Bremen steht auf einer eigenen Seite.

Meerforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Bremen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen im Überblick