Schonzeit · Berlin
Schonzeit Meerforelle in Berlin
Meerforelle ist in Berlin ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Meerforelle in Berlin nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Meerforelle (Salmo trutta trutta) |
| Bundesland | Berlin |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
In Anlage 1 als ganzjährig geschont gelistet — ganzjähriges Fangverbot, kein Mindestmaß. Ausnahmen nur durch die untere Fischereibehörde (§ 8 Abs. 2).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Berlin?
Meerforelle ist in Berlin ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO.
Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Meerforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Berlin steht auf einer eigenen Seite.
Meerforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Meerforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Meerforelle Schonzeit Bayern
- Meerforelle Schonzeit Brandenburg
- Meerforelle Schonzeit Bremen
- Meerforelle Schonzeit Hamburg
- Meerforelle Schonzeit Hessen
- Meerforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Meerforelle Schonzeit Niedersachsen
- Meerforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Meerforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Meerforelle Schonzeit Saarland
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Meerforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Meerforelle Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Berlin
- Hecht Schonzeit Berlin
- Zander Schonzeit Berlin
- Barsch Schonzeit Berlin
- Bachforelle Schonzeit Berlin
- Regenbogenforelle Schonzeit Berlin
- Aal Schonzeit Berlin
- Karpfen Schonzeit Berlin
- Wels Schonzeit Berlin
- Schleie Schonzeit Berlin
- Rotauge Schonzeit Berlin
- Brasse Schonzeit Berlin
- Döbel Schonzeit Berlin
- Äsche Schonzeit Berlin
- Rapfen Schonzeit Berlin
- Barbe Schonzeit Berlin
- Lachs Schonzeit Berlin