Schonzeit Renke (Maräne, Felchen) in Berlin
Die Schonzeit für Renke (Maräne, Felchen) in Berlin läuft vom 01.10. bis zum 31.12. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.) |
| Bundesland | Berlin |
| Schonzeit | 01.10.–31.12. |
| Mindestmaß | 30 cm |
| Fundstelle | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“ |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Berlin führt die Coregonen in drei getrennten Zeilen. Die Basiswerte oben gelten für die als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (1. Oktober bis 31. Dezember geschont, 30 cm) — die für Angler übliche Konstellation in den Berliner Seen. In Fließgewässern ist die Große Maräne dagegen ganzjährig geschont, die Kleine Maräne hat gar keine Schonzeit (15 cm). Zusätzlich beachten: § 8 Abs. 5 verbietet innerhalb von acht Wochen nach einer Besatzmaßnahme das Angeln auf die eingesetzte Fischart, wenn die Besatzfische das Schonmaß bereits erreicht haben.
Abweichende Regeln in Berlin
Die oben genannten Werte sind die Regel für Berlin. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Renke (Maräne, Felchen) etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus) in Fließgewässern | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß |
| Kleine Maräne (Coregonus albula) | keine Schonzeit | 15 cm |
Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus) in Fließgewässern: Eigene Zeile in Anlage 1: in Fließgewässern ganzjährig geschont, Mindestmaß-Spalte leer. Entnahme dort ausgeschlossen.
Kleine Maräne (Coregonus albula): Eigene Zeile in Anlage 1: Schonzeit ausdrücklich „keine“, Mindestmaß 15 cm.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Renke in Berlin?
Vom 01.10. bis zum 31.12. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Berlin?
Nein. In Berlin gelten für Renke (Maräne, Felchen) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus) in Fließgewässern, Kleine Maräne (Coregonus albula). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Renke (Maräne, Felchen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Renke in Berlin steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Renke: der Renke-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Berlin.
Renke in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Renke Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Renke Schonzeit Baden-Württemberg
- Renke Schonzeit Bayern
- Renke Schonzeit Brandenburg
- Renke Schonzeit Bremen
- Renke Schonzeit Hamburg
- Renke Schonzeit Hessen
- Renke Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Renke Schonzeit Niedersachsen
- Renke Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Renke Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Renke Schonzeit Saarland
- Renke Schonzeit Sachsen
- Renke Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Renke Schonzeit Schleswig-Holstein
- Renke Schonzeit Thüringen
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