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Zährte Schonzeit

Schonzeit Zährte (Rußnase) in Berlin

Zährte (Rußnase) ist in Berlin ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Berlin nicht festgesetzt.

Zährte (Rußnase) in Berlin: ganzjährig geschont
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Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Schonzeit in Berlin
Zährte (Rußnase) — wissenschaftlich Vimba vimba
AngabeWert
FischartZährte (Rußnase) (Vimba vimba)
BundeslandBerlin
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Zährte (Vimba vimba)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Ganzjährig geschont, Mindestmaß-Spalte leer. Entnahme ausgeschlossen. Die ähnlich benannte Zope (Abramis ballerus) ist dagegen nur vom 1. März bis 31. Mai geschont und hat 20 cm Mindestmaß — nicht verwechseln.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Zährte (Vimba vimba)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Berlin?

Zährte (Rußnase) ist in Berlin ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Zährte (Vimba vimba)“.

Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Berlin steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Berlin.

Zährte in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin im Überblick