Schonzeit · Berlin
Schonzeit Europäischer Aal in Berlin
Für Europäischer Aal ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Europäischer Aal (Anguilla anguilla) |
| Bundesland | Berlin |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 50 cm |
| Fundstelle | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Anlage 1: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm. Höchstens drei Aale und Zander zusammen pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aal in Berlin?
Das Landesrecht von Berlin sieht für Europäischer Aal keine Schonzeit vor (LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Europäischer Aal in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Berlin steht auf einer eigenen Seite.
Aal in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aal Schonzeit Baden-Württemberg
- Aal Schonzeit Bayern
- Aal Schonzeit Brandenburg
- Aal Schonzeit Bremen
- Aal Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Hessen
- Aal Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aal Schonzeit Niedersachsen
- Aal Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aal Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Aal Schonzeit Saarland
- Aal Schonzeit Sachsen
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- Aal Schonzeit Schleswig-Holstein
- Aal Schonzeit Thüringen
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