Schonzeit · Bayern
Schonzeit Europäischer Aal in Bayern
Die Schonzeit für Europäischer Aal in Bayern läuft vom 01.10. bis zum 31.12. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Europäischer Aal (Anguilla anguilla) |
| Bundesland | Bayern |
| Schonzeit | 01.10.–31.12. |
| Mindestmaß | 50 cm |
| Fundstelle | AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.30 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der räumliche Geltungsbereich ist auf Elbe, Rhein und Weser beschränkt. Im Donaueinzugsgebiet — dem größten Teil Bayerns — ist der Aal nicht mit Schonzeit oder Schonmaß belegt. Fast alle Angelportale unterschlagen diese Einschränkung.
Abweichende Regeln in Bayern
Die oben genannten Werte sind die Regel für Bayern. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Europäischer Aal etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Donaueinzugsgebiet | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
Donaueinzugsgebiet: Der Aal ist dort in der Anlage nicht geführt.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- Fundstelle
- § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.30
- Fassung
- Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aal in Bayern?
Vom 01.10. bis zum 31.12. Rechtsgrundlage ist AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.30. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Bayern?
Nein. In Bayern gelten für Europäischer Aal abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Donaueinzugsgebiet. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Bayern steht auf einer eigenen Seite.
Aal in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aal Schonzeit Baden-Württemberg
- Aal Schonzeit Berlin
- Aal Schonzeit Brandenburg
- Aal Schonzeit Bremen
- Aal Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Hessen
- Aal Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aal Schonzeit Niedersachsen
- Aal Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aal Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Aal Schonzeit Saarland
- Aal Schonzeit Sachsen
- Aal Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Aal Schonzeit Schleswig-Holstein
- Aal Schonzeit Thüringen
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