Schonzeit Bachsaibling in Bayern
Für Bachsaibling ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Bachsaibling in Bayern nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) |
| Bundesland | Bayern |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.52 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
„Bachsaibling, Salvelinus fontinalis“ (Nr. 2.52) steht in der Gruppe „Fische ohne Schonbestimmungen“, Geltung D/E/R/W — Schonzeit und Schonmaß jeweils mit Strich (–). Trotz Zugehörigkeit zur Gattung Salvelinus vom Sammeleintrag „Seesaiblinge“ (Nr. 2.49) durch eigenen Eintrag ausgenommen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- Fundstelle
- § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.52
- Fassung
- Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Bayern?
Das Landesrecht von Bayern sieht für Bachsaibling keine Schonzeit vor (AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.52). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Bayern steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bayern.
Bachsaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Bachsaibling Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachsaibling Schonzeit Berlin
- Bachsaibling Schonzeit Brandenburg
- Bachsaibling Schonzeit Bremen
- Bachsaibling Schonzeit Hamburg
- Bachsaibling Schonzeit Hessen
- Bachsaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Bachsaibling Schonzeit Niedersachsen
- Bachsaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Bachsaibling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Bachsaibling Schonzeit Saarland
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Bachsaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Bachsaibling Schonzeit Thüringen
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