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Bachsaibling Schonzeit

Schonzeit Bachsaibling in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Bachsaibling in Baden-Württemberg läuft vom 01.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Mindestmaß ist für Bachsaibling in Baden-Württemberg nicht festgesetzt.

Bachsaibling in Baden-Württemberg: 01.10.–28.02.
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Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Seitenansicht — Schonzeit in Baden-Württemberg
Bachsaibling — wissenschaftlich Salvelinus fontinalis
AngabeWert
FischartBachsaibling (Salvelinus fontinalis)
BundeslandBaden-Württemberg
Schonzeit01.10.–28.02.
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFischVO BW, § 1 Abs. 1

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Wortlaut: 'Bachsaibling (Salvelinus fontinalis Mitchill)', 1. Oktober bis 28. Februar; in der Spalte Mindestmaß steht ein Strich (–), also kein Mindestmaß festgesetzt. Ergänzend: Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 LFischVO dürfen Bachsaiblinge nicht in die Zuflüsse des Bodensee-Obersees ausgesetzt werden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Baden-Württemberg?

Vom 01.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Baden-Württemberg.

Bachsaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Baden-Württemberg

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg im Überblick