Schonzeit · Berlin
Schonzeit Schleie in Berlin
Für Schleie ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Schleie (Tinca tinca) |
| Bundesland | Berlin |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 25 cm |
| Fundstelle | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Anlage 1: Schleie, Schonzeit keine, Mindestmaß 25 cm.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Schleie in Berlin?
Das Landesrecht von Berlin sieht für Schleie keine Schonzeit vor (LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Schleie sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Schleie in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Schleie gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Schleie in Berlin steht auf einer eigenen Seite.
Schleie in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Schleie Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Schleie Schonzeit Baden-Württemberg
- Schleie Schonzeit Bayern
- Schleie Schonzeit Brandenburg
- Schleie Schonzeit Bremen
- Schleie Schonzeit Hamburg
- Schleie Schonzeit Hessen
- Schleie Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Schleie Schonzeit Niedersachsen
- Schleie Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Schleie Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Schleie Schonzeit Saarland
- Schleie Schonzeit Sachsen
- Schleie Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Schleie Schonzeit Schleswig-Holstein
- Schleie Schonzeit Thüringen
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