Schonzeit Zährte (Rußnase) in Rheinland-Pfalz
Zährte (Rußnase) wird in der Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Zährte (Rußnase) in Rheinland-Pfalz nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zährte (Rußnase) (Vimba vimba) |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Zährte (Vimba vimba, auch Rußnase) wird in der LFischVO RLP nicht genannt — weder in § 17 noch in § 20 noch in § 33 Abs. 1. Auch die GrenzGewFischV RP nennt sie nicht. Damit besteht weder Schonzeit noch Mindestmaß. Nach § 21 Satz 3 LFischVO RLP besteht für nicht in § 17, § 20 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 genannte Arten eine Anlandeverpflichtung.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
- Fundstelle
- LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt
- Fassung
- Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Rheinland-Pfalz?
Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz sieht für Zährte (Rußnase) keine Schonzeit vor (LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Rheinland-Pfalz.
Zährte in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zährte Schonzeit Baden-Württemberg
- Zährte Schonzeit Bayern
- Zährte Schonzeit Berlin
- Zährte Schonzeit Brandenburg
- Zährte Schonzeit Bremen
- Zährte Schonzeit Hamburg
- Zährte Schonzeit Hessen
- Zährte Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zährte Schonzeit Niedersachsen
- Zährte Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zährte Schonzeit Saarland
- Zährte Schonzeit Sachsen
- Zährte Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zährte Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zährte Schonzeit Thüringen
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