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Gründling Schonzeit

Schonzeit Gründling in Rheinland-Pfalz

Gründling wird in der Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Gründling in Rheinland-Pfalz nicht.

Gründling in Rheinland-Pfalz: keine Landesregelung
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Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
FischartGründling (Gobio gobio)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Gründling (Gobio gobio [L.]) erscheint in der LFischVO RLP nur in § 33 Abs. 1 (frei besetzbare Arten). Kein Mindestmaß, keine Artenschonzeit. Wegen der Nennung in § 33 Abs. 1 keine Anlandeverpflichtung nach § 21 Satz 3. In den Grenzgewässern nicht genannt.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Rheinland-Pfalz?

Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz sieht für Gründling keine Schonzeit vor (LFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Gründling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Rheinland-Pfalz.

Gründling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Rheinland-Pfalz

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz im Überblick