Gründling: Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern
Schonzeiten sind Landesrecht — für Gründling gilt in jedem Bundesland etwas anderes.
Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit
Paragraph und Fassungsstand.
Heute
Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.
HmbFAnGDVO, Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)
ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt
Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was der Vergleich zeigt
Eine befristete Schonzeit für Gründling legen 1 von 16 Ländern fest
— die Startdaten reichen vom 01.04. bis zum 01.04. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar ist die Art in Berlin, Brandenburg. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBaden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.
In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt gelten nicht überall im Land dieselben
Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten
führen die Abweichungen einzeln auf.
Insektenlarven, Bachflohkrebse, Würmer, Kleinkrebse und Weichtiere vom Gewässergrund, gelegentlich Fischlaich
Erkennungsmerkmale
Merkmale
Der Gründling hat einen spindelförmigen, im Querschnitt fast runden Körper mit verhältnismäßig großem, abgeflachtem Kopf und großen Augen. Sein Maul steht unterständig, die stumpfe Schnauze ragt darüber hinaus, und in jedem Mundwinkel sitzt eine kurze, tastempfindliche Bartel — insgesamt also zwei. Der Rücken ist grau- bis olivbraun, der Bauch hell; entlang der Flanken zieht sich ein Längsband aus dunklen bis bläulich schimmernden, unregelmäßigen Flecken. Ein weiteres sicheres Merkmal sind Rücken- und Schwanzflosse: Beide tragen deutliche Reihen dunkler Punkte.
Ausgewachsen misst der Gründling meist 8 bis 15 cm; Fische über 15 cm sind selten, als Maximum werden rund 20 cm Länge und etwa 100 g angegeben. Die Schuppen fallen für einen so kleinen Fisch verhältnismäßig groß aus. Angaben zur Lebenserwartung schwanken je nach Quelle zwischen etwa fünf und zehn Jahren. Eine Besonderheit im Verhalten: Bei Gefahr gräbt sich der Gründling mit dem ganzen Körper in sandigen oder feinkiesigen Grund ein und entzieht sich so seinen Fressfeinden.
Lebensraum & Verhalten
Lebensraum
Der Gründling besiedelt klare, sauerstoffreiche Fließgewässer mit kiesigem oder sandigem Grund und hat seinen Schwerpunkt in der Äschen- und Barbenregion. Ebenso lebt er in strömungsberuhigten Abschnitten größerer Flüsse, in klaren Seen mit Sandufern und sogar in Brackwasserzonen der Ostsee. Sein Verbreitungsgebiet reicht von West- und Nordeuropa über Mitteleuropa bis nach Mittel- und Südsibirien; in Deutschland ist er weit verbreitet und häufig.
Als Schwarmfisch hält er sich in Gruppen dicht über dem Bodengrund auf und wechselt zwischen flachen, durchströmten Bereichen und tieferen Kolken. Kiesige bis sandige Sohlen sind für ihn zwingend, weil er dort sowohl seine Nahrung findet als auch ablaicht. Verschlammung, Sauerstoffmangel und Gewässerverbau setzen ihm zu, weshalb sein Vorkommen als Hinweis auf einen intakten, durchströmten Bodengrund gilt. Über sein Gesamtverbreitungsgebiet führt die IUCN ihn als ungefährdet (Least Concern).
Laichzeit & Schonung
Laichzeit
Gründlinge laichen im Frühsommer, meist zwischen Mai und Juni, sobald das Wasser 12 bis 18 °C erreicht; in warmen Gewässern zieht sich die Laichperiode über mehrere Wochen bis in den Hochsommer. Geschlechtsreif werden die Fische mit etwa ein bis drei Jahren, in kühlen Gewässern auch später. Zur Laichzeit unternehmen die Schwärme kurze, flussaufwärts gerichtete Wanderungen und sammeln sich in flachem, strömendem Wasser über Kies und Sand.
Ein Weibchen gibt zwischen 1.000 und 3.000 Eier von 1,3 bis 1,6 mm Durchmesser ab, verteilt auf mehrere Schübe über mehrere Wochen. Die Eier sind klebrig und haften in Klümpchen an Steinen und Wasserpflanzen. Abgelaicht wird überwiegend nachts. Je nach Wassertemperatur schlüpfen die Larven nach etwa zwei bis vier Wochen und halten sich anschließend zunächst im flachen, warmen Uferbereich auf.
Fangen: Zeit, Koeder, Methode
Fangen
Der Gründling ist der klassische Einsteiger- und Kinderfisch: Er steht in Schwärmen, beißt zuverlässig und verlangt lediglich feines Gerät. Am fängigsten sind eine leichte Stippe mit schleifender Posenmontage sowie ein Winkelpicker mit kurzem Vorfach. Haken der Größe 14 bis 20 und Vorfächer von 0,08 bis 0,12 mm passen zum kleinen, unterständigen Maul, als Köder überzeugen Maden, kurze Wurmstücke und Zuckmückenlarven direkt am Grund. Die verlässlichsten Fangzeiten liegen zwischen Juni und September über flachen Kiesbänken.
Weil der Gründling verbreitet als Köderfisch genutzt wird, ist die Rechtslage der wichtigste Praxispunkt. In Berlin und Brandenburg ist er ganzjährig geschont — dort ist bereits das Fangen untersagt, womit er auch als Köderfisch ausscheidet. Schleswig-Holstein schont ihn vom 1. April bis 30. Juni. Ein Mindestmaß setzt bislang kein Bundesland. Hinzu kommen die allgemeinen Köderfischregeln der Länder, etwa das bundesweite Verbot lebender Köderfische und die vielerorts geltende Bindung an das Herkunftsgewässer. Die aktuellen Werte je Land findest du auf /schonzeit/gruendling/ und /mindestmass/gruendling/.
Verwechslungsarten
Verwechslung
Am ehesten wird der Gründling mit seinen geschützten Verwandten aus der Gattung Romanogobio verwechselt. Der Weißflossengründling, auch Stromgründling genannt (Romanogobio belingi), lebt in Elbe, Saale und Oder und steht in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hamburg, Berlin und Brandenburg unter ganzjährigem Fangverbot; im Donaugebiet kommen der Donau-Stromgründling (Romanogobio vladykovi) und der Steingressling (Romanogobio uranoscopus) hinzu, die beide in Bayern ganzjährig geschont und in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet sind. Zur Unterscheidung: Ihre Rücken- und Schwanzflossen sind nahezu durchsichtig und punktfrei, während der Gründling dort deutliche Fleckenreihen trägt. Zusätzlich reichen ihre Barteln zurückgelegt weiter nach hinten, und mit rund 12 bis 13 cm bleiben sie kleiner. Bei unsicherer Bestimmung setzt du den Fisch schonend zurück.
Ebenfalls ähnlich wirken Schmerle und Steinbeißer, die sich jedoch klar trennen lassen. Die Bachschmerle (Barbatula barbatula) trägt sechs Barteln statt zwei und hat einen walzenförmigen, praktisch schuppenlosen und schleimigen Körper mit marmorierter Zeichnung. Der Steinbeißer (Cobitis taenia) ist seitlich stark abgeflacht, bandförmig gezeichnet und besitzt einen aufrichtbaren Dorn unter dem Auge; auch er steht in Anhang II der FFH-Richtlinie. Beide Arten sind in zahlreichen Bundesländern ganzjährig geschont, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, dem Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein, und dürfen dort auch als Köderfisch nicht verwendet werden. Junge Barben erkennst du am sichersten an ihren vier Barteln.
Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Gründling?
Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 1 der 16 hier erfassten Länder legen für Gründling eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.04. bis zum 01.04. In 2 Ländern ist die Art ganzjährig geschont. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.
Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Für Gründling setzt keines der erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest. Vereine und Pächter regeln das in der Praxis häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Gilt die Schonzeit für Gründling im ganzen Bundesland?
Nicht überall. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt gelten für Gründling in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.
Wann und womit fängt man Gründling am besten?
Der Gründling ist der klassische Einsteiger- und Kinderfisch: Er steht in Schwärmen, beißt zuverlässig und verlangt lediglich feines Gerät. Am fängigsten sind eine leichte Stippe mit schleifender Posenmontage sowie ein Winkelpicker mit kurzem Vorfach.
Wie unterscheide ich Gründling von ähnlichen Arten?
Am ehesten wird der Gründling mit seinen geschützten Verwandten aus der Gattung Romanogobio verwechselt.