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Schonzeit · alle Bundesländer

Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Gründling · Gobio gobio

Gründling: Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Gründling gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, —
Bayern keine Schonzeit kein Mindestmaß AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.58
Berlin ganzjährig geschont kein Mindestmaß LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“
Brandenburg ganzjährig geschont kein Mindestmaß BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Gründling (Gobio gobio)“
Bremen keine Schonzeit kein Mindestmaß Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)
Hessen keine Schonzeit kein Mindestmaß HFischV, § 12 Abs. 1 HFischV (nur Besatzliste)
Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt (Gobio gobio)
Schleswig-Holstein 01.04.–30.06. kein Mindestmaß BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Gründling (Gobio gobio)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „vom 1. April bis 30. Juni“
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Gründling legen 1 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.04. bis zum 01.04. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar ist die Art in Berlin, Brandenburg. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBaden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Gründling

Wiss. Name
Gobio gobio
Familie
Gründlingsverwandte (Gobionidae), Ordnung Karpfenartige (Cypriniformes)
Groesse
meist 8 bis 15 cm, ausnahmsweise bis rund 20 cm
Gewicht
meist 10 bis 60 g, selten um 100 g
Laichzeit
Mai bis Juni bei 12 bis 18 °C Wassertemperatur
Nahrung
Insektenlarven, Bachflohkrebse, Würmer, Kleinkrebse und Weichtiere vom Gewässergrund, gelegentlich Fischlaich

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Der Gründling hat einen spindelförmigen, im Querschnitt fast runden Körper mit verhältnismäßig großem, abgeflachtem Kopf und großen Augen. Sein Maul steht unterständig, die stumpfe Schnauze ragt darüber hinaus, und in jedem Mundwinkel sitzt eine kurze, tastempfindliche Bartel — insgesamt also zwei. Der Rücken ist grau- bis olivbraun, der Bauch hell; entlang der Flanken zieht sich ein Längsband aus dunklen bis bläulich schimmernden, unregelmäßigen Flecken. Ein weiteres sicheres Merkmal sind Rücken- und Schwanzflosse: Beide tragen deutliche Reihen dunkler Punkte.

Ausgewachsen misst der Gründling meist 8 bis 15 cm; Fische über 15 cm sind selten, als Maximum werden rund 20 cm Länge und etwa 100 g angegeben. Die Schuppen fallen für einen so kleinen Fisch verhältnismäßig groß aus. Angaben zur Lebenserwartung schwanken je nach Quelle zwischen etwa fünf und zehn Jahren. Eine Besonderheit im Verhalten: Bei Gefahr gräbt sich der Gründling mit dem ganzen Körper in sandigen oder feinkiesigen Grund ein und entzieht sich so seinen Fressfeinden.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Der Gründling besiedelt klare, sauerstoffreiche Fließgewässer mit kiesigem oder sandigem Grund und hat seinen Schwerpunkt in der Äschen- und Barbenregion. Ebenso lebt er in strömungsberuhigten Abschnitten größerer Flüsse, in klaren Seen mit Sandufern und sogar in Brackwasserzonen der Ostsee. Sein Verbreitungsgebiet reicht von West- und Nordeuropa über Mitteleuropa bis nach Mittel- und Südsibirien; in Deutschland ist er weit verbreitet und häufig.

Als Schwarmfisch hält er sich in Gruppen dicht über dem Bodengrund auf und wechselt zwischen flachen, durchströmten Bereichen und tieferen Kolken. Kiesige bis sandige Sohlen sind für ihn zwingend, weil er dort sowohl seine Nahrung findet als auch ablaicht. Verschlammung, Sauerstoffmangel und Gewässerverbau setzen ihm zu, weshalb sein Vorkommen als Hinweis auf einen intakten, durchströmten Bodengrund gilt. Über sein Gesamtverbreitungsgebiet führt die IUCN ihn als ungefährdet (Least Concern).

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Gründlinge laichen im Frühsommer, meist zwischen Mai und Juni, sobald das Wasser 12 bis 18 °C erreicht; in warmen Gewässern zieht sich die Laichperiode über mehrere Wochen bis in den Hochsommer. Geschlechtsreif werden die Fische mit etwa ein bis drei Jahren, in kühlen Gewässern auch später. Zur Laichzeit unternehmen die Schwärme kurze, flussaufwärts gerichtete Wanderungen und sammeln sich in flachem, strömendem Wasser über Kies und Sand.

Ein Weibchen gibt zwischen 1.000 und 3.000 Eier von 1,3 bis 1,6 mm Durchmesser ab, verteilt auf mehrere Schübe über mehrere Wochen. Die Eier sind klebrig und haften in Klümpchen an Steinen und Wasserpflanzen. Abgelaicht wird überwiegend nachts. Je nach Wassertemperatur schlüpfen die Larven nach etwa zwei bis vier Wochen und halten sich anschließend zunächst im flachen, warmen Uferbereich auf.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Der Gründling ist der klassische Einsteiger- und Kinderfisch: Er steht in Schwärmen, beißt zuverlässig und verlangt lediglich feines Gerät. Am fängigsten sind eine leichte Stippe mit schleifender Posenmontage sowie ein Winkelpicker mit kurzem Vorfach. Haken der Größe 14 bis 20 und Vorfächer von 0,08 bis 0,12 mm passen zum kleinen, unterständigen Maul, als Köder überzeugen Maden, kurze Wurmstücke und Zuckmückenlarven direkt am Grund. Die verlässlichsten Fangzeiten liegen zwischen Juni und September über flachen Kiesbänken.

Weil der Gründling verbreitet als Köderfisch genutzt wird, ist die Rechtslage der wichtigste Praxispunkt. In Berlin und Brandenburg ist er ganzjährig geschont — dort ist bereits das Fangen untersagt, womit er auch als Köderfisch ausscheidet. Schleswig-Holstein schont ihn vom 1. April bis 30. Juni. Ein Mindestmaß setzt bislang kein Bundesland. Hinzu kommen die allgemeinen Köderfischregeln der Länder, etwa das bundesweite Verbot lebender Köderfische und die vielerorts geltende Bindung an das Herkunftsgewässer. Die aktuellen Werte je Land findest du auf /schonzeit/gruendling/ und /mindestmass/gruendling/.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Am ehesten wird der Gründling mit seinen geschützten Verwandten aus der Gattung Romanogobio verwechselt. Der Weißflossengründling, auch Stromgründling genannt (Romanogobio belingi), lebt in Elbe, Saale und Oder und steht in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hamburg, Berlin und Brandenburg unter ganzjährigem Fangverbot; im Donaugebiet kommen der Donau-Stromgründling (Romanogobio vladykovi) und der Steingressling (Romanogobio uranoscopus) hinzu, die beide in Bayern ganzjährig geschont und in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet sind. Zur Unterscheidung: Ihre Rücken- und Schwanzflossen sind nahezu durchsichtig und punktfrei, während der Gründling dort deutliche Fleckenreihen trägt. Zusätzlich reichen ihre Barteln zurückgelegt weiter nach hinten, und mit rund 12 bis 13 cm bleiben sie kleiner. Bei unsicherer Bestimmung setzt du den Fisch schonend zurück.

Ebenfalls ähnlich wirken Schmerle und Steinbeißer, die sich jedoch klar trennen lassen. Die Bachschmerle (Barbatula barbatula) trägt sechs Barteln statt zwei und hat einen walzenförmigen, praktisch schuppenlosen und schleimigen Körper mit marmorierter Zeichnung. Der Steinbeißer (Cobitis taenia) ist seitlich stark abgeflacht, bandförmig gezeichnet und besitzt einen aufrichtbaren Dorn unter dem Auge; auch er steht in Anhang II der FFH-Richtlinie. Beide Arten sind in zahlreichen Bundesländern ganzjährig geschont, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, dem Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein, und dürfen dort auch als Köderfisch nicht verwendet werden. Junge Barben erkennst du am sichersten an ihren vier Barteln.

Fischkundliche Quellen: Wikipedia — Gründling (Gobio gobio)Deutschlands Natur — Gründling (Gobio gobio)Oö. Landesfischereiverband — GründlingBfN Artenportrait — Romanogobio belingi (Stromgründling)

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 1 der 16 hier erfassten Länder legen für Gründling eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.04. bis zum 01.04. In 2 Ländern ist die Art ganzjährig geschont. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Für Gründling setzt keines der erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest. Vereine und Pächter regeln das in der Praxis häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Schonzeit für Gründling im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt gelten für Gründling in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Gründling am besten?

Der Gründling ist der klassische Einsteiger- und Kinderfisch: Er steht in Schwärmen, beißt zuverlässig und verlangt lediglich feines Gerät. Am fängigsten sind eine leichte Stippe mit schleifender Posenmontage sowie ein Winkelpicker mit kurzem Vorfach.

Wie unterscheide ich Gründling von ähnlichen Arten?

Am ehesten wird der Gründling mit seinen geschützten Verwandten aus der Gattung Romanogobio verwechselt.

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Wie du Gründling fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Gründling-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Gründling im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

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