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Mindestmaß · alle Bundesländer

Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Gründling · Gobio gobio

Mindestmaß Gründling: alle Bundesländer im Vergleich

Für Gründling setzt keines der hier erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest — in der Praxis regelt das die Gewässerordnung.

Bundesland Mindestmaß Schonzeit Fundstelle
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, —
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.58
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Gründling (Gobio gobio)“
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 10 — „Gründling (Gobio gobio)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit HFischV, § 12 Abs. 1 HFischV (nur Besatzliste)
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt (Gobio gobio)
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß 01.04.–30.06. BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Gründling (Gobio gobio)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „vom 1. April bis 30. Juni“
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Die Maße für Gründling fallen in den erfassten Ländern einheitlich aus. Das ist die Ausnahme — bei den meisten Arten unterscheiden sich die Werte deutlich.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Gründling kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Gründling

Wiss. Name
Gobio gobio
Familie
Gründlingsverwandte (Gobionidae), Ordnung Karpfenartige (Cypriniformes)
Groesse
meist 8 bis 15 cm, ausnahmsweise bis rund 20 cm
Gewicht
meist 10 bis 60 g, selten um 100 g
Laichzeit
Mai bis Juni bei 12 bis 18 °C Wassertemperatur
Nahrung
Insektenlarven, Bachflohkrebse, Würmer, Kleinkrebse und Weichtiere vom Gewässergrund, gelegentlich Fischlaich

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Gründling.

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Für Gründling setzt keines der hier erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest. Vereine und Pächter regeln das in der Praxis fast immer selbst — maßgeblich ist die Erlaubniskarte deines Gewässers.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?

Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Wie alt ist ein Gründling beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Gründling im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Gründling fängst, steht im Gründling-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.

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