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Gründling Mindestmaß

Mindestmaß Gründling im Saarland

Gründling ist in der Fischereiverordnung von Saarland nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Mindestmaß im Saarland
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten im Saarland

Die LFO SL setzt für den Gründling weder Schonzeit noch Mindestmaß fest. Abgrenzung wichtig: die ähnlich aussehende Bachschmerle (Barbatula barbatula) und der Steinbeißer (Cobitis taenia) sind nach § 5 ganzjährig geschützt.

Gründling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Gründling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß 01.04.–30.06.
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1 (nur Artenliste)
Fassung
Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Gründling im Saarland sein?

Das Landesrecht von Saarland setzt für Gründling kein Mindestmaß fest (LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Gründling in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Gründling im Saarland steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

Angelgewässer im Saarland mit Gründling: Itzenplitzer Weiheralle auf der Karte.