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Nase Mindestmaß

Mindestmaß Nase im Saarland

Das Mindestmaß für Nase beträgt im Saarland 35 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Nase (Chondrostoma nasus), Seitenansicht — Mindestmaß im Saarland
Nase — wissenschaftlich Chondrostoma nasus
AngabeWert
Mindestmaß35 cm
Schonzeit15.03.–15.06.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFO SL, § 2, § 4 (i. V. m. § 1 Abs. 1)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten im Saarland

Kein Entnahmefenster, nur Mindestmaß. Ausnahme vom Mindestmaß nach § 3 für Fische aus Fischzuchtanstalten oder geschlossenen Gewässern, die zum Besatz anderer Gewässer bestimmt sind.

Nase: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Nase von 25 bis 40 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Nase".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 35 cm 15.03.–31.05.
Bayern 30 cm 01.03.–30.04.
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 25–40 cm 15.03.–30.04.
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Niedersachsen 25 cm ganzjährig geschont
Nordrhein-Westfalen 30 cm 01.03.–30.04.
Rheinland-Pfalz 30 cm 15.03.–30.04.
Saarland 35 cm 15.03.–15.06.
Sachsen 40 cm ganzjährig geschont
Sachsen-Anhalt kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
Fundstelle
§ 2, § 4 (i. V. m. § 1 Abs. 1)
Fassung
Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Nase im Saarland sein?

Mindestens 35 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist LFO SL, § 2, § 4 (i. V. m. § 1 Abs. 1).

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Nase in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Nase von 25 bis 40 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 8 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Nase überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Nase im Saarland steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.