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Mindestmaß · alle Bundesländer

Nase (Chondrostoma nasus), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Nase · Chondrostoma nasus

Mindestmaß Nase: alle Bundesländer im Vergleich

Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 bis 40 Zentimetern — ein Unterschied von 15 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.

Bundesland Maß / Fenster Schonzeit Fundstelle
Hessen 25–40 cm 15.03.–30.04. HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV
Niedersachsen 25 cm ganzjährig geschont BiFischO, § 2 Abs. 1 BiFischO (ganzjähriges Fangverbot), § 2 Abs. 2 (Ausnahme Besatzgewässer), § 3 Abs. 1 (Mindestmaß 25 cm, nur soweit der Fang nach § 2 Abs. 2 zulässig ist)
Bayern 30 cm 01.03.–30.04. AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.41
Nordrhein-Westfalen 30 cm 01.03.–30.04. LFischVO NRW, § 2 Nr. 3 LFischVO („Äschen und Nasen vom 1. März bis 30. April“) i. V. m. § 3 („Nase (Chondrostoma nasus L.) 30 cm“)
Rheinland-Pfalz 30 cm 15.03.–30.04. LFischVO RLP, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 6 LFischVO RLP
Baden-Württemberg 35 cm 15.03.–31.05. LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Saarland 35 cm 15.03.–15.06. LFO SL, § 2, § 4 (i. V. m. § 1 Abs. 1)
Sachsen 40 cm ganzjährig geschont SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 25
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Nase (Chondrostoma nasus)“
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Nase (Chondrostoma nasus)“
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß ganzjährig geschont BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 3 Nr. 8 BiFVO M-V („Nase (Chondrostoma nasus)“ — ganzjähriges Aneignungsverbot)
Sachsen-Anhalt kein Mindestmaß ganzjährig geschont FischO LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 14 — „Nase (Chondrostoma nasus)“
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont ThürFischAVO, § 1 Abs. 1

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 15 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Nase von 40 Zentimetern darf in 8 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 25 Zentimetern dagegen nur in 2. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Nase kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

In Hessen (25–40 cm) gilt ein Entnahmefenster statt eines reinen Mindestmaßes. Große Exemplare oberhalb des Fensters sind dort ebenso zurückzusetzen wie untermaßige — sie sind die laichstärksten Tiere im Bestand.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Nase

Wiss. Name
Chondrostoma nasus
Familie
Karpfenfische (Cyprinidae)
Groesse
meist 25-40 cm, ausgewachsen bis etwa 50-60 cm
Gewicht
meist bis rund 1 kg, ausnahmsweise etwa 2 kg
Laichzeit
März bis Mai, bei Wassertemperaturen um 8-12 °C
Nahrung
vor allem pflanzlicher Aufwuchs (Algen) von Steinen und Kies, dazu Kleintiere aus dem Algenrasen wie Insektenlarven und Bachflohkrebse

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Nase.

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Nase sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 25 bis 40 Zentimetern. Am häufigsten sind 30 Zentimeter (3 von 8 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Was bedeutet das Entnahmefenster für Nase?

In Hessen (25–40 cm) gilt zusätzlich zum Mindestmaß ein Höchstmaß. Entnommen werden darf nur, was dazwischen liegt. Der Gedanke dahinter: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die besonders großen, laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Ein Nase über dem Höchstmaß ist also genauso zurückzusetzen wie ein untermaßiger.

Wie alt ist ein Nase beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Nase im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Nase fängst, steht im Nase-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.

Mindestmaß Nase nach Bundesland

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